Existenzgründung im Verkehrsgewerbe
Existenzgründung im Güterkraftverkehr
Wer eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde benötigt
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre.
Gemeinschaftslizenz
Pforzheim, 22.02.2017. Für Verkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), das heißt Norwegen, Island und Lichtenstein wird eine so genannte Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehre). Verkehre in und aus der Schweiz (keine Kabotage) können ebenfalls mit der Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden.
Bilaterale Genehmigungen
Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten können unter anderem durch Einsatz der Erlaubnis (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit so genannte bilateralen Genehmigungen (für den Streckenanteil in den Drittstaaten) durchgeführt werden.
Download des Merkblattes „Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB)"
zu den Themen Verkehrsbehörden, den Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung und der Versicherungspflicht.