Existenzgründung im Verkehrsgewerbe

Fachkunde­prüfung für Güter­kraftverkehrs­unternehmer

Stand der Information: 1.1.2021. Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen.
Die weiteren Nachweismöglichkeiten sind in dem
beschrieben. Zuständig für Prüfungsbewerber aus der Region Nordschwarzwald (Stadt Pforzheim, Landkreise Calw, Enzkreis und Freudenstadt) ist die