Nr. 3921466
Niederrheinische IHK

Gefahrgut

Täglich werden Medikamente "just in time" rund um die Welt geflogen, wir heizen unsere Wohnungen mit Gas, Öl oder Kohle, zum Straßenbau benötigen wir "Sprengstoffe" und zum Abbeizen eines alten Schrankes verwenden wir Ätznatron. Wir holen Farbe von einem Farbengeschäft ab - und schon haben wir es zu tun mit dem "Transport gefährlicher Güter".

Um die Gefahr beim Transport gefährlicher Güter für Mensch und Tier so gering wie möglich zu halten, hat der Gesetzgeber Regeln für den Gefahrguttransport und Qualitätsanforderungen an Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden sowie zu bestellende Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen, erlassen.