Prüfung

Gefahrgutfahrer

Prüfungstermine Wiederholungsprüfungen

30.04.2024, 23.05.2024, 21.06.2024, 16.07.2024, 03.09.2024, 18.09.2024, 15.10.2024, 19.11.2024, 12.12.2024
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße befördern, müssen gemäß Kapitel 8.2 des Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein:
Eine ADR-Bescheinigung ist erforderlich für
1. Stück- und Schüttguttransport:
wenn gefährliche Güter in einem Fahrgzeug befördert werden und Abschnitt 1.1.3 ADR (sog. freigestellte Beförderungen) oder Kapitel 3.4 ADR (limited quantities = begrenzte Mengen) keine Anwendungen finden.

2. Tanktransport
wenn gefährliche Güter in
  • einem Fahrzeug oder MEMU in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt,
  • einem Fahrzeug oder MEMU in fest verbundenen Tanks oder Aufsetzungstanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³,
  • Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr 1 m³
befördert werden.

Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden hat.
Das ADR sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene Ausbildung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den
Basiskurs
(allgemeine Kenntnisse sowie Kenntnisse für die Beförderung von Stück- und Schüttgütern)
absolvieren. Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung für diesen Basiskurs, erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung. Die 5-jährige Gültigkeit beginnt mit erfolgreichem Ablegen der Prüfung in diesem Kurs.
Spezialwissen wird in den Aufbaukursen
Tank
Klasse 1
(explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff)
Klasse 7
(radioaktive Stoffe)
vermittelt.
Im letzten Jahr vor Ablauf seiner ADR-Bescheinigung muss der Fahrzeugführer eine Auffrischungsschulung absolvieren. Die neue Schulungsbescheinigung ist dann, ab dem Ablauf der alten Bescheinigung, 5 Jahre gültig. Die neue Schulungsbescheinigung verlängert den Zeitraum insgesamt um 5 Jahre, dies gilt auch, wenn die Schulung frühzeitig besucht wurde. Es entsteht also kein Zeitverlust, obwohl die Schulung frühzeitig besucht wurde.
Umfang und Inahlt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Diese Kurspläne sind für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland geschaffen.