Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung muss nicht sofort gerichtlich ausgetragen werden. Bei leichteren Verstößen oder solchen, bei denen keine dringende Entscheidung erforderlich ist, bietet es sich an, die kostenlose Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten in Anspruch zu nehmen.