Wettbewerbsrecht

Rechtskonformes Marketing

Das deutsche Wettbewerbsrecht ist geprägt von dem Leitgedanken, dass bei der Werbung Qualität und Preis von Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Es dient dem Schutz des Mitbewerbers genauso wie dem des Verbrauchers und anderer Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten.
Es hat seine Grundlage in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dessen Anhang einen Katalog („Schwarze Liste”) mit geschäftlichen Handlungen enthält, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.
Wer sich also als Unternehmen werblich in Szene setzen will, muss das Wettbewerbsrecht fest im Blick haben. Die Gefahr, gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen, ist groß. Oft ist eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Wettbewerbsverein die Folge.