Wettbewerbsrecht

Abmahnung - was nun?

Verstöße gegen Wettbewerbsregeln sind keine Seltenheit. Sie geschehen häufig gezielt in der Absicht, sich einen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen, aber genauso häufig aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit. In den wenigsten Fällen greifen dann staatliche Stellen ein, vielmehr obliegt es der Wirtschaft selbst, sich gegen unlautere Werbemethoden zu wehren.
Die Abmahnung ist in der Regel die erste Maßnahme, um eine Wettbewerbsverletzung zu unterbinden. Sind Sie abgemahnt worden, müssen Sie schnell reagieren. Denn die Fristen im Wettbewerbsrecht sind äußerst kurz.
Nach Erhalt der Abmahnung sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
  • Ist der vom Abmahner dargestellte Sachverhalt tatsächlich korrekt?
  • Liegt rechtlich ein Wettbewerbsverstoß vor?
  • Ist der Absender berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen?
  • Ist die Unterlassungserklärung hinsichtlich des Unterlassungsversprechens und der Vertragsstrafe richtig formuliert?
Hier erhalten Sie Tipps für den Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.