Industrieelektriker/-in

Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Betriebstechnik sind Elektrofachkräfte* im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Sie installieren elektrische Systeme und Anlagen. Sie nehmen diese in Betrieb, betreiben sie und führen an ihnen Wartungsarbeiten durch, d. h. sie
  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch,
  • beurteilen die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und
dabei
  • führen sie qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte* im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Sie stellen elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb, d. h. sie
  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an elektrischen Systemen, Komponenten und Geräten durch,
  • installieren und konfigurieren IT-Systeme und
dabei
  • führen sie qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und stimmen sie sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
*Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.

Weitergehende Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf folgender Seite.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufsschule

Der Auszubildende muss vom Betrieb bei der Berufsschule angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufsschule erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.