Homeoffice für Auszubildende
Seit der Corona-Pandemie führen viele Unternehmen die Ausbildung teilweise im Homeoffice durch. Nun ist diese Form der Ausbildung im BBiG 2024 gesetzlich geregelt (§ 28 II): Ausbildungsinhalte können in einem angemessenen Umfang (nicht die gesamte Ausbildung) im Rahmen der mobilen Ausbildung vermittelt werden.