Ausbildung

Homeoffice für Auszubildende

Mobile Ausbildung - Regeln für das Homeoffice

Seit der Corona-Pandemie führen viele Unternehmen die Ausbildung teilweise im Homeoffice durch. Nun ist diese Form der Ausbildung im BBiG 2024 gesetzlich geregelt (§ 28 II): Ausbildungsinhalte können in einem angemessenen Umfang (nicht die gesamte Ausbildung) im Rahmen der mobilen Ausbildung vermittelt werden.
Voraussetzungen für mobile Ausbildung im Betrieb:
  • Die Ausbildungsinhalte werden per IT über Kommunikationsplattformen wie Microsoft Teams oder Fernzugriff auf notwendige Programme vermittelt.
  • Der Homeoffice-Arbeitsplatz muss entsprechend eingerichtet sein.
  • Der Arbeitgeber stellt die notwendige Hard- und Software (z. B. Laptops und Microsoft Office 365) kostenlos zur Verfügung (§ 14 I BBiG).
  • Die Ausbildungsinhalte müssen für die digitale Vermittlung geeignet sein. Dies wird bei theoretischen Inhalten in kaufmännischen Berufen in der Regel der Fall sein. Praktische Tätigkeiten, insbesondere in gewerblich-technischen Berufen, können dagegen nicht im Homeoffice vermittelt werden.
  • Die Qualität der Ausbildung im Homeoffice darf nicht schlechter sein als im Betrieb. Der Ausbildende muss während der Arbeitszeiten erreichbar sein, den Lernprozess steuern und die Lernfortschritte kontrollieren
Für weitere Fragen und individuelle Lösungen sprechen Sie gern unsere Ausbildungsberatung an.