Aktuelles: Änderungen LKW-Maut ab 01.12.2023

Ab 1. Dezember 2023 treten wichtige Änderungen bei der LKW-Maut in Kraft.
Zukünftig beinhaltet die Maut  – neben den bereits geltenden Teilsätzen für Infrastruktur- und Lärm- und Luftverschmutzungskosten – auch einen zusätzlichen Teilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emmissionen.
Die LKW-Maut wird ab 01.12.2023 um einen Teilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen erweitert. Die Höhe der Maut pro Kilometer wird davon abhängen, wie viel Kohlendioxid (CO2) ein Fahrzeug ausstößt. 
Rechtsgrundlage ist die sogenannte “Eurovignetten-Richtline”, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Erhebung von Mautgebühren beachten müssen (RL 1999/62/EG). 
Infrastrukturgebühren müssen sich an Baukosten, Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Eine Anpassung der “Eurovignetten-Richtline” in 2022 sieht nunmehr vor, dass bis spätestens Ende März 2024 eine CO2-Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge erfolgen muss.
Wichtig: Emissionsfreie Lkw sind bis 31.12.2025 von der Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten.
Im Einzelnen:
Zum 1. Dezember 2023 wird ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt. 
Der CO2-Aufschlag wird als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingeführt. Er wird wie die derzeit geltenden Mautteilsätze als Centbetrag pro auf dem mautpflichtigen Streckennetz gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe des Aufschlags hängt von den Fahrzeugeigenschaften des jeweiligen mautpflichtigen Fahrzeugs ab, insbesondere von der CO2-Emissionsklasse, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen. Hier finden Sie nähere Infos.
Die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) soll ab dem 1. Dezember 2023 die neue Grundlage für die Zuordnung in eine Gewichtsklasse sein.
Hinweis: Fahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t und einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sind ab dem 01.12.2023 mautpflichtig.
Zudem werden zum 1. Juli 2024 alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der LKW-Maut erfasst, sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen. Es gelten Ausnahmen für Fahrzeuge aus Handwerksbetrieben.
Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zur Lkw-Maut und den Förderprogrammen für klimafreundliche Nutzfahrzeuge finden Sie unter nachfolgendem Link: www.bmdv.bund.de/AenderungenLkwMaut