Mautpflichterweiterung seit 01.07.2024

Seit dem 1. Dezember 2023 wird für Lkw ab 7,5 Tonnen eine höhere Mautgebühr erhoben. Zum 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) ausgeweitet.


Hinweise für Unternehmen:

Bitte prüfen Sie, ob für Ihre Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2024 eine Mautpflicht besteht: Ausgenommen sind zum Beispiel weiterhin Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen genutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, die sogenannte "Handwerkerausnahme". Details dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) vom 13. März 2024 und hier.
Kommt für Ihr Fahrzeug eine Ausnahme von der Maut in Frage, kann eine entsprechende Registrierung beim Mautbetreiber Toll Collect sinnvoll sein. Weitere Beispiele für freigestellte Fahrzeuge und Informationen zur Registrierung hierfür finden Sie hier.
Sofern eine Mautpflicht besteht, erfolgt die Abrechnung über eine On Board Unit (OBU). Informationen zum Bezug und zum Einbau finden Sie hier.

Hinweise für Privatpersonen:

Etliche Wohnmobile über 3,5 und bis zu 7,5 Tonnen fahren auf Deutschlands Straßen. Gut zu wissen: Besitzen Sie ein herkömmliches Wohnmobil, bleibt alles wie gehabt. Laut dem Bundesamt für Logistik und Mobilität gilt die Mautpflicht nicht für Fahrzeuge, die eine fest eingebaute Einrichtung mit Wohnbereich, Betten, Toiletten, Duschen oder Kochgelegenheit haben und ausschließlich der Personenbeförderung dienen. Gleiches gilt übrigens für Lkw, die nachträglich mit einem Wohnmobilaufbau ausgestattet wurden, sofern der Wohnbereich mehr als 50 Prozent der Nutzfläche einnimmt und sie nur für private Fahrten genutzt werden.
Was ist mit Sonderanfertigungen und Selbstbauten?
Viele Fahrzeuge habe eine Zulassung als Wohnmobil, sehen aber auf dem ersten Blick nicht eindeutig so aus. Das BALM empfiehlt daher, das Fahrzeug mit dem Umbau bzw. der Sonderanfertigung gleich bei Toll Collect anzumelden. Dann können im Zweifelsfall die Nachweise bei einer Kontrolle für ein nicht gewerbliches Fahrzeug entfallen.
Hier finden Sie die aktuelle Mauttabelle (gültig ab 18. Februar 2024) und einen Mautrechner.