Überblick über die Formen des Erwerbs der Grundqualifikation

Es ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Nachweisarten
  • Grundqualifikation
  • beschleunigte Grundqualifikation.

Grundqualifikation
Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:
  1. Es wird eine dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen bzw. ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  2. Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der (örtlich zuständigen) IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst:
    eine theoretische Prüfung von 240 Minuten, bestehend aus:
    • Multiple-Choice-Fragen
    • Fragen mit direkter Antwort
    • einer Erörterung von Praxissituationen
    und eine praktische Prüfung von 210 Minuten, bestehend aus:
    • Fahrprüfung - 120 Minuten
    • praktischer Prüfungsteil - 30 Minuten
    • Prüfung kritischer Fahrsituationen - maximal 60 Minuten
Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben.
Erforderlich zur Zulassung zur Prüfung ist jedoch der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.

Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen
Für die Durchführung der Prüfungen sind in Deutschland die Industrie- und Handelskammern zuständig. Jeweils nach 5 Jahren muss die Qualifikation durch den Besuch einer Weiterbildung mit mindestens 35 Stunden verlängert werden.
Die notwendigen Schulungen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildung müssen bei anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden.