Formulare: Versicherungsvermittler:in Erlaubnis- und Registrierungsverfahren gem. § 34d GewO Absatz 1
Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsberater:innen benötigen sowohl eine Erlaubnis als auch die Registrierung.
Online Antragstellung: Die Anträge gemäß § 34d GewO können Sie auch online über das Wirtschafts-Service-Portal-NRW stellen und die erforderlichen Nachweise einreichen. Achtung: Dieser Dienst ist derzeit leider nicht verfügbar.
Hinweise zur erlaubnispflichtigen Person:
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen und juristische Personen unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind.
Natürliche Personen sind nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer:innen sowie eingetragene Kaufleute.
Auch die Gesellschafter:innen von Personengesellschaften müssen die Anträge als natürliche Personen stellen. Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei ihnen hat jede:r geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter:in die Erlaubnis auf seinen:ihren Namen zu beantragen. Denn die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein.
Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
Auch die Gesellschafter:innen von Personengesellschaften müssen die Anträge als natürliche Personen stellen. Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei ihnen hat jede:r geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter:in die Erlaubnis auf seinen:ihren Namen zu beantragen. Denn die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein.
Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
Juristische Personen sind beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und eingetragene Genossenschaften.
Pflichten in Bezug auf Beschäftigte
Versicherungsvermittler:innen, Versicherungsberater:innen und Versicherungsvermittler:innen mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht sind verpflichtet, Personen, die in leitender Position für die Vermittlung von Verträgen im Sinne von § 34d Absatz 1 GewO verantwortlich sind, unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit zu melden und diese in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Ebenso müssen Änderungen dieser Tätigkeit und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses mitgeteilt werden.
Des weiteren müssen Sie als der Erlaubnisinhaber:in sicherstellen, dass Ihre unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung zu Verträgen im Sinne von § 34d Absatz 1 GewO mitwirkenden Personen zuverlässig sind und über die für die Vermittlung der jeweilgen Versicherung sachgerechte Qualifikation verfügen.
Formular 1.1 (DOCX-Datei · 278 KB)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Eintragung ins Vermittlerregister und Erteilung einer Registernummer (natürliche Person)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Eintragung ins Vermittlerregister und Erteilung einer Registernummer (natürliche Person)
Formular 1.2 (DOCX-Datei · 277 KB)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Eintragung ins Vermittlerregister und Erteilung einer Registernummer (juristische Person)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Eintragung ins Vermittlerregister und Erteilung einer Registernummer (juristische Person)
Beiblatt für angestellte verantwortliche Person/-en in leitender Position (DOCX-Datei · 253 KB)
Eintragung von bei der Beratung und Vermittlung unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten im Vermittlerregister sowie Änderung und Löschung.
Eintragung von bei der Beratung und Vermittlung unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten im Vermittlerregister sowie Änderung und Löschung.
Mustertext 5.1 (DOCX-Datei · 20 KB)
Versicherungsbestätigung zum Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung.
Versicherungsbestätigung zum Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung.
Mustertext 5.2 (DOCX-Datei · 21 KB)
Versicherungsbestätigung Berufshaftpflichtversicherung für Personenhandelsgesellschaften
Versicherungsbestätigung Berufshaftpflichtversicherung für Personenhandelsgesellschaften
Mustertext 5.3 (DOCX-Datei · 20 KB)
Versicherungsbestätigung Berufshaftpflichtversicherung Gruppenvertrag
Versicherungsbestätigung Berufshaftpflichtversicherung Gruppenvertrag
Wechsel der Tätigkeitsart
Wenn Sie nach erfolgter Erlaubniserteilung und Registrierung Ihre Tätigkeitsart Versicherungsmakler:in mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Nummer 2 GewO zum:zur Versicherungsvertreter:in mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Nummer 1 GewO (oder umgekehrt) wechseln wollen, verwenden Sie bitte diese Formulare:
Formular 1.3 - Antragsformular bei Wechsel der Tätigkeitsart (natürliche Person) (DOCX-Datei · 260 KB)
Formular 1.3 - Antragsformular bei Wechsel der Tätigkeitsart (natürliche Person) (DOCX-Datei · 260 KB)
Delegation der Sachkunde
Versicherungsvermittler:innen, die den für die Erlaubniserteilung notwendigen Sachkundenachweis nicht in eigener Person erbringen können oder wollen, haben grundsätzlich die Möglichkeit der Delegation auf sachkundige Beschäftigte. Dafür reicht es aus, dass der Nachweis der Sachkunde durch eine angemessene Zahl von natürlichen Personen erbracht wird, die bei dem:der Antragsteller:in beschäftigt sind und denen die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Personen übertragen ist und die den:die Antragsteller:in vertreten dürfen.
Aber Achtung: Nach § 34d Absatz 5 Satz 5 GewO können Sie eine Delegation auf vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen gemäß § 34d Absatz 5 Satz 4 GewO nicht vornehmen, wenn Sie als Antragsteller:in eine natürliche Person sind und selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder für diese Tätigkeiten in der Leitung des Gewerbebetriebs verantwortlich sind.
Bei einer juristischen Person mit mehreren gesetzlichen Vertreter:innen, von denen zumindest einer sachkundig ist, kann die Delegation auch innerhalb der Geschäftsführung/des Vorstands auf den:die sachkundige:n gesetzliche:n Vertreter:in erfolgen.
Änderung der Registerdaten
Wenn sich Ihre im Register gespeicherten Daten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Dies ist z. B. der Fall, wenn sich Ihre Betriebsanschrift geändert hat oder in Ihrer GmbH ein:e neue:r Geschäftsführer:in tätig wird.
Formular Mitteilung über die Änderung der Registerdaten VVR (DOCX-Datei · 265 KB)
Formular Mitteilung über die Änderung der Registerdaten VVR (DOCX-Datei · 265 KB)
Erlaubnisverzicht
Sofern Sie auf Ihre Erlaubnis verzichten möchten, benutzen Sie das entsprechende Formular für den Erlaubnisverzicht: