Außenwirtschaft Aktuell August 2026


In eigener Sache

Um unnötige Wege oder vergebliche Telefonate zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass die IHK Lippe zu Detmold am Freitag, den 4. September 2026 geschlossen ist. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Berücksichtigung.

Internetadresse des Monats

AHK-Delegationsreisen: Neue Märkte entdecken

Mit den Delegationsreisen der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) erhalten Unternehmen kompakte und exklusive Einblicke in neue Märkte, entlang sektoraler Schwerpunkte. Einige dieser Reisen sind förderfähig (De Minimis). Auf dem Programm stehen Reisen rund um den Globus.

Veranstaltungen und Seminare (regional)

Mexiko – Geschäftschancen für deutsche Unternehmen
15. Oktober 2026, 16:00 Uhr, online

Die IHK Lippe bietet am 15. Oktober 2026 eine Veranstaltung zum mexikanischen Markt an. Nutzen Sie die Gelegenheit und erfahren Sie aus erster Hand, welche Chancen der mexikanische Markt bietet und wie Ihr Unternehmen von den aktuellen Entwicklungen profitieren kann. Eine Marktexpertin oder Marktexperte der Deutsch-Mexikanischen Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko), gibt einen aktuellen Überblick über den mexikanischen Markt, wirtschaftliche Trends sowie konkrete Geschäftspotenziale für deutsche Unternehmen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt mit dem Experten zu diskutieren.

Veranstaltungen und Seminar (überregional)

Webinar: Quarterly Briefing Niederlande
08. September 2026, online

Das „Quarterly Briefing“ informiert in kompakter und digitaler Form viermal jährlich über aktuelle Entwicklungen, Trends und Geschäftschancen in den Niederlanden. Unter anderem DNHK-Geschäftsführer Günter Gülker gibt exklusive Wirtschaftseinblicke aus erster Hand. Im moderierten Gesprächsformat werden die aktuellen Wirtschaftsthemen, die beide Länder bewegen, von einem strategischen Kenner des niederländischen Marktes beleuchtet. Um eine maximale Aktualität der Inhalte zu gewährleisten, werden die genauen Themenschwerpunkte kurz vor der Veranstaltung festgelegt und bekannt gegeben. Zeitraum: 12 bis 13 Uhr.

Webinar: Das EUDR-Informationssystem in der Praxis
8. September 2026

In diesem IHK-Webinar des Netzwerks „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ erhalten Unternehmen einen praxisnahen Überblick über das EUDR-Informationssystem. Unser Experte zeigt Teilnehmenden, wie das System aufgebaut ist, welche Funktionen es bietet und wie die wichtigsten Arbeitsschritte sicher und effizient durchzuführen sind. Zeitraum: 10.30 bis 11.30 Uhr.

Veranstaltungsreihe: Asian Development Bank Roadshow Germany

Projekte, die von der Asian Development Bank (ADB) finanziert werden bieten internationalen Unternehmen zahlreiche Chancen, an Ausschreibungen teilzunehmen und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Die ADB-Roadshow 2026 bringt deutsche Unternehmen mit ADB-Expertinnen und -Experten zusammen, präsentiert innovative Technologien und Lösungen und schafft neue Möglichkeiten für den Aufbau strategischer Partnerschaften.
Neben dem

Webinar: Steuerupdate Indien
22. September 2026

In diesem Webinar gibt Tillmann Ruppert, Steuerexperte im Rödl Indien-Team, einen praxisnahen Einblick in die wichtigsten steuerlichen Aspekte des Indiengeschäfts deutscher Unternehmen. Er beleuchtet aktuelle Entwicklungen bei der Quellensteuer, typische Betriebsstättenrisiken sowie die neuen Anforderungen rund um die Form 41. Teilnehmende erhalten zudem Antworten auf ihre individuellen Fragen. Zeitraum: 10 bis 11.30 Uhr.

Ägypten kompakt - online

Ägypten zählt zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern Deutschlands in Nordafrika und bietet deutschen Unternehmen attraktive Geschäftschancen. Gleichzeitig verändern sich die wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen im internationalen Warenverkehr kontinuierlich. Erhalten Sie am 29. September 2026 online einen kompakten Überblick über Marktchancen und Entwicklungen in Ägypten. Neben Informationen zu Seeverkehr, CargoX und Zollabwicklung erwarten Sie praxisnahe Einblicke eines deutschen Unternehmens. Die Veranstaltung richtet sich an deutsche Unternehmen, die bereits in Ägypten tätig sind oder einen Markteintritt planen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Indien verstehen – Regional denken: Erfolgreich wirtschaften im kulturell vielfältigen Indien
3. November 2026, Düsseldorf

Für erfolgreiche Indien-Geschäfte sollten Unternehmen auch die kulturellen Werte, Kommunikationsstile sowie die regionalen Unterschiede kennen und verstehen. In einem 6-stündigen IHK-Workshop mit der AHK Indien erhalten Unternehmen praxisnahe Einblicke und Strategien, um in Indien effektiver zu verhandeln, Projekte erfolgreich umzusetzen und langfristige Partnerschaften aufzubauen. Durch Fallstudien, Rollenspiele und Dos & Don’ts trainieren die Teilnehmenden, Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit mit indischen Partnern, Kunden und Teams gezielt zu stärken. Zeitraum: 9.30 bis 16 Uhr.

Deutsch-japanische Kooperation: Unternehmen für internationales CEO-Meeting 2027 gesucht

Die japanische Organisation für kleine und mittlere Unternehmen (SMRJ) lädt gemeinsam mit internationalen Partnern zum CEO Business Meeting for Innovative Industry ein, das Ende Januar 2027 stattfinden wird. Im Fokus stehen innovative Branchen wie Luft- und Raumfahrt, Robotik, Fabrikautomation, KI/IT/ Halbleiter, Maschinenbau sowie Elektromobilität. Für interessierte Unternehmen bietet das Programm zahlreiche Vorteile: individuelle Vermittlung passender japanischer Geschäftspartner, organisierte Business-Meetings (online oder vor Ort), Dolmetscherservice sowie – bei hoher Matching-Nachfrage – die Möglichkeit einer geförderten Reise nach Japan. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bewerbungen können bis Ende August 2026 eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie von Katrin Lange, Referentin Internationale Märkte und Trends, IHK Düsseldorf, katrin.lange@duesseldorf.ihk.de.

Unternehmerreisen

Wann? Wo? Wie? Was? / Welche Inhalte/Themen? / Anmeldemöglichkeit
06.10.2026-
09.10.2026
Markterkundungsreise: Leichtbaumaterialien Polen und Ukraine
Im Fokus dieser Reise der AHK Polen stehen innovative Leichtbaumaterialien für den nachhaltigen Wiederaufbau der Ukraine. Auf dem Programm stehen im Rahmen der Fachmesse KOMPOZYT-EXPO Poland Fachseminare, Unternehmensbesuche sowie physische und digitale B2B-Treffen mit polnischen und ukrainischen Akteuren, um Marktchancen frühzeitig zu identifizieren. Anmeldeschluss: 10.08.2026.
26.10.2026-
30.10.2026
Unternehmensreise nach Riga und Vilnius: Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Mit dieser Reise ins Baltikum möchten wir Ihnen einen praxisnahen Einblick in die Strukturen, Potenziale und aktuellen Entwicklungen der Verteidigungsindustrie in der Region vermitteln. Auf dem Programm stehen:
  • Unternehmensbesuche bei ausgewählten Defence-Tech-Akteuren
  • Einblicke in UAV-/Drohnentechnologien, autonome Systeme, Sensorik, Cyber Security
  • Austausch mit Unternehmen, Institutionen, Akteuren aus dem Defence-Ökosystem
  • Closed-Door B2B-Matchmakings mit ausgewählten lettischen Industriepartnern
  • Teilnahme an der German-Baltic Defence Industry Conference 2026
26.10.2026-
30.10.2026

Markterkundungsreise Transport & Logistik nach Rumänien und Moldau
Diese von der AHK Rumänien im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) organisierte Reise bietet deutschen Unternehmen einen praxisnahen Einblick in den Markt sowie gezielte Möglichkeiten zum Aufbau von Geschäftskontakten vor Ort. Auf dem Programm stehen:
  • Fachworkshops zu Markt, Rahmenbedingungen und Infrastruktur
  • Individuell organisierte B2B‑Gespräche mit lokalen Unternehmen
  • Unternehmens- und Standortbesuche entlang zentraler Logistikkorridore
  • Austausch mit Institutionen und relevanten Marktakteuren
  • Direktkontakte zu Entscheidungsträgern
02.11.2026-
06.11.2026
Online-Geschäftsreise Neuseeland: Dekarbonisierung und Energieeffizienz in Industrie & Gewerbe
Die Teilnehmenden erwarten individuell zugeschnittene virtuelle B2B-Kooperationsgespräche sowie eine digitale Fachkonferenz, auf der Produkte und Lösungen einem hochrangigen neuseeländischen Publikum präsentiert werden können. Auf dem Programm der von der AHK Neuseeland und der Renac AG durchgeführten digitalen Reise stehen zudem der Auf- und Ausbau von Kontakten zu relevanten Akteuren im Bereich energieeffizienter Industrielösungen sowie die Möglichkeit zur Vorbereitung des Markteinstiegs. Anmeldeschluss: 24.08.2026.
09.11.2026-
13.11.2026
Kompakt Markterkundungsreise Mercosur
Deutsche Unternehmen haben bei dieser AHK-Reise die Möglichkeit, die Geschäftsmöglichkeiten und Marktbedingungen sowie die Besonderheiten der Mercosur-Region kennenzulernen. Die Teilnehmenden erhalten durch gezielte Vorbereitungssessions, Unternehmensbesuche, Gespräche mit lokalen Institutionen sowie den Austausch mit bereits vor Ort tätigen deutschen Unternehmen praxisnahe Einblicke in die Märkte Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguays.
16.11.2026-
19.11.2026
Vereinigtes Königreich: Energie-Geschäftsreise - Offshore-Wind (inkl. grüner Wasserstoff)
Die Energie-Geschäftsreise richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere an Anbieter von Produkten, Services und Anlagen im Bereich Offshore-Windenergie und grüner Wasserstoff, die Interesse an der Erschließung des britischen Markts haben. In einem Vor-Ort-Briefing werden Vertriebswege und Verhandlungsstrategien vorgestellt. Ein Business Breakfast bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Lösungen in kurzen Pitches vorzustellen. In individuell terminierten B2B-Meetings kommen die deutschen Unternehmen mit potenziellen Geschäftspartnern in Kontakt, um gezielt Geschäftsbeziehungen anzubahnen. Reisedatum: 16. bis 19. November 2026. Die Reise wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
30.11.2026-
04.12.2026
Energie-Geschäftsreise Norwegen: Energieeffizienz im Gebäudesektor
Lernen Sie auf dieser Geschäftsreise nach Oslo potentielle Geschäftspartner kennen, präsentieren Sie Ihr Unternehmen auf einer Fachkonferenz und führen Sie individuelle B2B-Gespräche. Anmeldeschluss: 21.09.2026.
30.11.2026-
02.12.2026
Irland: Unternehmensreise - KI und Innovation
Irland zählt zu den führenden Innovationsstandorten Europas und ist Heimat der Europazentralen zahlreicher globaler Technologiekonzerne. Im Rahmen dieser Unternehmensreise erhalten Firmen aus NRW Einblicke in das irische Innovationsökosystem und erfahren, wie Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen dabei unterstützt, Prozesse zu optimieren, Wettbewerbsvorteile zu schaffen und nachhaltiges Wachstum zu fördern. Lernen Sie die Arbeitsweise internationaler Technologieführer wie Microsoft, LinkedIn und vielen mehr kennen. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung die Möglichkeit, das irische Startup-Ökosystem kennenzulernen und Kontakte zu innovativen Unternehmen, Expertinnen und Experten sowie potenziellen Kooperationspartnern zu knüpfen. Reisedatum: 30. November bis 2. Dezember 2026. Die Reise wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert.

Allgemeine Informationen

Rechtliche Fragen im Auslandsgeschäft

Ergeben sich auch bei Ihnen im Auslandsgeschäft regelmäßig rechtliche Fragen? Das GTAI-FAQ bietet einen kompakten Überblick zu zentralen Themen des internationalen Geschäfts. Im Fokus stehen praxisrelevante Bereiche wie Vertragsgestaltung (inklusive Rechtswahl und UN-Kaufrecht), Unternehmensstrukturen im Ausland (Betriebsstätte, Tochtergesellschaft) sowie steuerliche Grundlagen im grenzüberschreitenden Handel. Auch die Entsendung von Mitarbeitenden, Meldepflichten und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben sowie Fragen der Rechtsdurchsetzung im Ausland werden strukturiert eingeordnet.

EU: Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Der Kodex ist freiwillig und enthält praktische Maßnahmen, die Anbietern und Nutzern generativer Systeme künstlicher Intelligenz (KI) dabei helfen sollen, die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes zu erfüllen. Sie gelten ab dem 2. August 2026. Ab diesem Zeitpunkt schreibt der KI-Gesetz in wichtigen Fällen eine eindeutige Kennzeichnung vor. Deepfakes und KI-generierte oder mithilfe von KI bearbeitete Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen eindeutig gekennzeichnet werden.

Verteidigung in Europa: Neue Rollen für zivile Zulieferer

Die wachsende Verteidigungsindustrie bietet europaweit neue Geschäftschancen. Für deutsche Zulieferer, Technologieanbieter und spezialisierte Mittelständler ergeben sich neue Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten. Der Einstieg in die Lieferketten der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist jedoch nicht leicht: Beschaffungswege, technische Anforderungen und industrielle Strukturen unterscheiden sich von Exportmarkt zu Exportmarkt. Kleinen und mittleren Unternehmen fehlt häufig der Überblick, wo ihre Kompetenzen gefragt sind und welche Partner für einen Markteinstieg infrage kommen. Germany Trade & Invest (GTAI) ordnet wichtige Zielmärkte ein und erleichtert die Suche nach passenden Partnern.

Förderung: Ideenwettbewerb DeveloPPP Classic

Mit develoPPP Classic unterstützt das BMZ unternehmerische Projekte in über 60 Entwicklungs- und Schwellenländern, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Situation vor Ort beitragen. Dies umfasst unter anderem die Themen resiliente Lieferketten, die Ausbildung lokaler Fachkräfte sowie Agrarsysteme und Ernährungssicherung. Geeignete Projekte, die mit dieser unternehmerischen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und gleichzeitig entwicklungspolitisch relevant sind, können fachlich und finanziell mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt werden, wenn das Unternehmen mindestens die Hälfte der Kosten beiträgt. Einreichungsfrist ist der 15. August 2026.

Kooperationsmöglichkeiten mit tansanischen Start-ups: Unternehmenspartner aus Deutschland gesucht

Tansania zählt mit rund 65 Millionen Einwohnern und einer der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Ostafrikas zu den dynamischsten Zukunftsmärkten der Region. Eine junge, zunehmend digital-affine Bevölkerung, hohe Mobile-Money-Durchdringung und eine wachsende Start-up-Szene in Dar es Salaam schaffen ideale Bedingungen für digitale Geschäftsmodelle – auch als Sprungbrett für die ostafrikanische Marktregion (unter anderem Kenia, Uganda, Ruanda).
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) eröffnet die IHK Düsseldorf Unternehmen aus der Region den Zugang zu drei vielversprechenden Start-ups aus Tansania, die in ihren jeweiligen Branchen zu den innovativsten Akteuren Ostafrikas zählen und aktiv nach Partnern in Deutschland suchen.

EU-Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten

Die Europäische Union hat die ab dem 14. Dezember 2027 geltende EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten („Forced Labour Regulation“, FLR) angenommen. Sie sieht ein Verbot des Inverkehrbringens und der Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie ein Exportverbot in Drittstaaten vor, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das gilt auch, wenn die Zwangsarbeit in der tieferen Lieferkette festgestellt wird. Die FLR gilt weltweit, für Unternehmen jeder Größe und Branche sowie unabhängig vom Unternehmenssitz, vom Produkt und Warenwert.

EUDR: Delegierter Rechtsakt zum Produktumfang und Durchführungsrechtsakt zum Informationssystem

Die Europäische Kommission hat zwei Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet. Zum einen wurde ein Delegierter Rechtsakt angenommen, der den Anhang I der EUDR und damit den Kreis der von der Verordnung erfassten Produkte aktualisiert. Zum anderen wurde ein Durchführungsrechtsakt verabschiedet, der die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festlegt, über das Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen einreichen.
Darüber hinaus wurde die bereits im Mai zunächst nur in englischer Sprache veröffentlichte aktualisierte Leitlinie zur EUDR nun in allen EU-Amtssprachen offiziell angenommen. Einige Produkte werden aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen, neu aufgenommen werden:
  • löslicher Kaffee,
  • bestimmte Palmölderivate,
  • gefrorene Rinderzungen.
Die neu aufgenommenen Produkte werden erst ab dem 30. Dezember 2027 den Anforderungen der EUDR unterliegen. Mit dem ebenfalls verabschiedeten Durchführungsrechtsakt werden die technischen Rahmenbedingungen für das EUDR-Informationssystem festgelegt. Das aktualisierte System sieht unter anderem vereinfachte Erklärungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger sowie aktualisierte technische Spezifikationen für automatisierte Schnittstellen (APIs) vor.

Länderinformationen

EU-News auf einen Blick

  • EU-Umfrage: Weniger Bürokratie für Unternehmen?
    Die Europäische Kommission untersucht aktuell, wie sogenannte „Gold-Plating“-Regeln Unternehmen belasten. Gemeint sind nationale Vorschriften, die bei der Umsetzung von EU-Recht über die eigentlichen EU-Vorgaben hinausgehen – und dadurch zusätzliche Bürokratie und Kosten verursachen können. Gerade für KMU und Start-ups können solche Zusatzanforderungen eine echte Hürde darstellen. Mit der Umfrage möchte die EU konkrete Erfahrungen aus der Praxis sammeln und Verbesserungen im Binnenmarkt anstoßen. Die Teilnahme ist möglich bis zum 15.09.2026 und erfolgt über den nachfolgenden Online-Fragebogen (in englischer Sprache).
    Hier geht es zur Umfrage.

  • EU-Jahresbericht zum Handel mit Entwicklungsländern
    Die EU-Kommission hat am 16.07.2026 einen gemeinsamen Bericht über die Umsetzung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) veröffentlicht. In dem Bericht werden die Umsetzung und die Auswirkungen des APS im Zeitraum 2023-2025 im Rahmen seiner drei Regelungen (Standard-APS, APS+ und Alles außer Waffen (EBA)) behandelt.
    Im Jahr 2024 führte die EU Waren im Wert von fast 60 Mrd. EUR im Rahmen der APS-Präferenzen ein. Die APS-begünstigten Länder erhielten eine Zollpräferenzbehandlung, was zu Einsparungen in Höhe von schätzungsweise 5 Mrd. EUR führte. Die größte Kategorie von Begünstigten waren nach wie vor die am wenigsten entwickelten Länder, die von mehr als 3 Mrd. EUR des Gesamtbetrags im Rahmen des Instruments „Alles außer Waffen“ (EBA) profitierten.
    Insgesamt waren Bangladesch, Indien und Pakistan die größten Nutznießer der Regelung, und Bekleidung war mit 59 Prozent des gesamten Handels, der APS-Präferenzen in Anspruch nahm, der wichtigste Sektor. Dem Bericht liegen neun länderspezifische Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen für jeden der derzeit acht APS+-Begünstigten (Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, die Mongolei, Pakistan, die Philippinen, Sri Lanka und Usbekistan) und eines für die drei EBA-Länder mit verstärktem Engagement (Bangladesch, Kambodscha und Myanmar) bei.
    Die neue APS-Verordnung der EU für den Zeitraum 2027-2036 wurde am 17. Juni 2026 angenommen und am 22. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2027.
    Zum Bericht auf der Webseite der EU-Kommission gelangen Sie hier.

Asien: Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft

Mit dem Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ unterstützt die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft dabei, wachstumsstarke Märkte in Asien gezielt zu erschließen – mit passgenauer, externer Beratung zum Markteintritt, strategischen und regulatorischen Anforderungen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen für Vorhaben in Indien, Indonesien und Vietnam – insbesondere in Biotech/Pharma sowie Medizintechnik/Digital Health.

Algerien: Neue digitale Plattform für den Import von Dienstleistungen

Verfahren im Zusammenhang mit dem Import von Dienstleistungen müssen ausschließlich über eine neue digitale Plattform abgewickelt werden.
Über diese Plattform können Wirtschaftsteilnehmer (natürliche und juristische Personen):
  • Anträge auf den Import von Dienstleistungen online einreichen,
  • den Bearbeitungsstatus ihrer Anträge verfolgen,
  • von vereinfachten Verfahren und kürzeren Bearbeitungszeiten profitieren.
Stichtag der Freischaltung und der Verpflichtung zur Nutzung dieser Plattform: 01.08.2026.
Die Plattform steht ab diesem Tag bereit unter: services.mcepe.gov.dz.

Belgien: Verpackungsverordnung - ab 12. August wird es konkret

Ausländische Unternehmen unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), wenn sie Produkte erstmals auf dem belgischen Markt bereitstellen – etwa durch direkte Lieferung an private oder gewerbliche Endkunden. Ab dem 12. August 2026 wird es konkret: Für Unternehmen ohne Sitz in Belgien ergeben sich mehrere zentrale Anforderungen aus der PPWR.

Belgien: Maut ab 2027

Belgien will ab Mai 2027 eine Maut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Regionalstraßen einführen. Die geplanten Gebühren reichen je nach Fahrzeugtyp von 90 bis 125 Euro pro Jahr. Auch Kurzzeittarife und Ausnahmen sind vorgesehen. Motorräder und Reisebusse sollen von der Mautpflicht ausgenommen werden.

China: Wettbewerb mit der Volksrepublik / Änderungen im Markenrecht / Marktstrategien/Lieferkettenmanagement

  • DIHK-Sonderumfrage: Wettbewerb mit China
    Die wirtschaftlichen Beziehungen zu China stehen zunehmend im Spannungsfeld zwischen wichtigen Absatz- und Beschaffungsmärkten, wachsendem Wettbewerbsdruck und strategischen Abhängigkeiten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) möchte (bis 10.08.2026) mit einer kurzen Sonderumfrage ein aktuelles Stimmungsbild der Unternehmen einholen, das in die laufende Debatte über zukünftigen Handels- und Investitionsbeziehungen mit China einfließen soll. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten. Hier geht es zur Umfrage.

  • China: Änderungen im Markengesetz verabschiedet
    Etwa sieben Jahre nach den letzten Anpassungen hat China Ende Juni 2026 erneut Änderungen im Markengesetz erlassen. Es wird Klarstellungen zu Fällen bösgläubiger Anmeldungen geben: Artikel 19 Markengesetz (n.F.) bestimmt nun unter anderem, dass eine Marke nicht eingetragen werden darf, wenn sie offensichtlich das normale Maß für die Produktion oder den Geschäftsbetrieb übertrifft. Die Änderungen werden am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
    Weitere Informationen bei Germany Trade & Invest

  • China unternimmt weitere Schritte im Bereich Lieferkettenmanagement
    Im Juni 2026 kündigte das Handelsministerium (MOFCOM) Maßnahmen zur Untersuchung der Sicherheit von Industrie und Lieferketten an. Chinas regulatorischer Rahmen für Lieferketten wird immer umfassender und operativer, was potenziell spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen in China haben kann. Während die unmittelbaren Compliance-Pflichten für deutsche Unternehmen noch unklar sind, ist die generelle regulatorische Richtung eindeutig: Das Lieferkettenmanagement wird zunehmend unter dem Gesichtspunkt der nationalen Sicherheit und geopolitischer Spannungen betrachtet. Die neuen Maßnahmen erhöhen die regulatorische Unsicherheit für Unternehmen, die in China tätig sind oder Waren von dort beziehen, erheblich.
    Weitere Informationen

Kasachstan: Neue Verfassung beschlossen

Mit der Annahme der neuen Verfassung (Қазақстан Республикасының Конституциясы) hat das Land die umfassendste Reform der Verfassung seit 1993 vollzogen und nun per Referendum beschlossen. Die Änderungen spiegeln unter anderem das Bestreben wider, Instrumente zur gezielten und beschleunigten Entwicklung einzelner Regionen und Wirtschaftssektoren dauerhaft zu institutionalisieren. Für ausländische Unternehmen eröffnet dies zusätzliche Investitionsstandorte mit spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, auch jenseits der bisherigen Sonderwirtschaftszonen. Auch bleibt zum Beispiel im Steuerrecht eine klare Vorrangregel zugunsten internationaler Doppelbesteuerungsabkommen bestehen.

Kanada: Entsendung ohne vorherige Arbeitsmarktprüfung

Kanada erleichtert die innerbetriebliche Entsendung von Führungskräften und Spezialisten. Üblicherweise muss in Kanada, wenn ein kanadischer Arbeitgeber einen ausländischen Beschäftigten einstellen möchte, eine sogenannte Labour Market Impact Assesment (LMIA) durchgeführt werden, dass für die betreffende Stelle kein geeigneter kanadischer Staatsbürger oder eine Person mit dauerhaften Aufenthaltsrecht in Kanada zur Verfügung stehen. Kanada bietet jedoch im Rahmen des International Mobility Program (IMP) mit der intra-company transferee (ICT) work permit eine attraktive Möglichkeit an, Führungskräfte und spezialisierte Fachkräfte ohne vorherige Arbeitsmarktprüfung nach Kanada zu entsenden. Gerade für international tätige Unternehmen, die bereits über eine Niederlassung in Kanada verfügen oder den Markteintritt vorbreiten, kann das Programm einen wichtigen Faktor für die Personalstrategie darstellen.

Mexiko: Europaparlament stimmt EU-Mexiko Abkommen zu

Am 08.07.2026 hat das Europaparlament dem modernisierten Globalabkommen der EU mit Mexiko zugestimmt, das das seit dem Jahr 2000 geltende Regelwerk ersetzen wird. Das Europaparlament stimmte zudem einem Interimsabkommen (iTA) zu, das die Handelsaspekte des MGA abdeckt, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, wie z. B. Zölle, der Schutz von geistigem Eigentum sowie der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Mexiko. Dadurch können die aktualisierten Handelsregelungen früher in Kraft treten, ohne dass abgewartet werden muss, bis alle EU-Mitgliedstaaten zusätzlich in den Nationalparlamenten das multilaterale Abkommen ratifiziert haben.

Niederlande wollen Stickstoffkrise lösen

Die niederländische Regierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Lösung der Stickstoffkrise beschlossen. Im Mittelpunkt stehen verbindliche Emissionsziele auf Betriebsebene, umfangreiche Investitionen in den Natur- und Gewässerschutz sowie neue Regelungen, die Genehmigungsverfahren künftig rechtssicher ermöglichen sollen. Die Regierung will bereits im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einbringen. Für deutsche Unternehmen sind die Beschlüsse von erheblicher Bedeutung. Die niederländische Stickstoffproblematik hat in den vergangenen Jahren zahlreiche grenzüberschreitende Investitions-, Bau- und Infrastrukturprojekte verzögert. Sollte das Maßnahmenpaket den gewünschten rechtlichen Rahmen schaffen, könnte dies Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze verbessern.

Pazifik: Infrastrukturprojekte bieten Chancen für Unternehmen

In den pazifischen Inselstaaten (Papua-Neuguinea (PNG), Fidschi, die Salomonen und Samoa) haben Infrastrukturprojekte hohe Priorität. Sie sollen Versorgungssicherheit stärken, die Klimaresilienz erhöhen sowie Lebenshaltungskosten senken. Für deutsche Unternehmen kann das Projektgeschäft in den Inselstaaten interessant sein. Anspruchsvolle EPC-Projekte unter schwierigen Bedingungen erfordern logistisches Know-how, Engineering, Planung und Qualitätsprodukte – ein Vorteil für deutsche Anbieter. Voraussetzungen bleiben Ausdauer und der Aufbau lokaler Netzwerke.

Ukraine: Neues Vergaberecht eröffnet Geschäftschancen

Der neue gesetzliche Rahmen orientiert sich stark an der EU-Richtlinie für das öffentliche Beschaffungswesen (Richtlinie 2014/24/EU). Das Ziel ist, öffentliche Beschaffungsprozesse effizienter, transparenter und stärker an den europäischen Vorgaben auszurichten. Gleichzeitig soll es internationale Investoren anziehen und die inländischen Unternehmen fördern. Das Gesetz unterzeichnete der ukrainische Präsident bereits am 23.06.2026, obwohl es unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft tritt, wird es erst nach einer Übergangsfrist von neun Monaten – also ab dem 23. April 2027 – angewendet.

Ungarns Industrie sucht neue Energielösungen

Ungarns Industrie steht vor einem hohen Modernisierungsbedarf. Für deutsche KMU entstehen daraus Chancen vor allem bei Energieeffizienz, Energiespeicherung, Netzstabilität und der Dekarbonisierung industrieller Wärmeprozesse. Lokale Vertriebs-, Service- oder EPC-Partner erleichtern den Zugang zu Kunden, Ausschreibungen und Behörden. Sie unterstützen zudem bei der technischen Betreuung und der Kommunikation mit Energieversorgern und Netzbetreibern. Persönliche Kontakte und überzeugende Referenzen stärken zusätzlich das Vertrauen.

USA: EU-US-Datentransfer - Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für Unternehmen?

Eine Entscheidung des US Supreme Court sorgt für Unsicherheit beim transatlantischen Datentransfer. Hintergrund ist die geschwächte Unabhängigkeit der US-Aufsichtsbehörde FTC, die eine wichtige Rolle im EU-US Data Privacy Framework spielt. Wirtschaftsverbände wie DIHK, BDI und BGA warnen daher vor möglichen rechtlichen Risiken für Unternehmen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Das EU-US Data Privacy Framework gilt weiterhin, sodass personenbezogene Daten weiterhin rechtssicher an zertifizierte US-Dienstleister wie Microsoft, Amazon, Google oder Salesforce übermittelt werden können. Sollte das Abkommen jedoch künftig durch den Europäischen Gerichtshof für unwirksam erklärt werden, könnten erneut zusätzliche Anforderungen an den Datentransfer in die USA entstehen. Unternehmen sollten deshalb ihre internationalen Datenübermittlungen im Blick behalten und prüfen, welche rechtlichen Absicherungen – etwa Standardvertragsklauseln – bereits bestehen.

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

EU verabschiedet weitere Sanktionen gegenüber Russland

Die EU hat am 23. Juli 2026 erneut ein Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Im Mittelpunkt stehen weitere Maßnahmen gegen russische Energieeinnahmen, zusätzliche Beschränkungen im Finanz- und Kryptosektor, neue Handelsverbote sowie eine verschärfte Bekämpfung von Sanktionsumgehungen über Drittländer. Zudem wurden 218 Personen und Organisationen neu gelistet, darunter 48 Personen und 170 Einrichtungen. Für Unternehmen besonders relevant sind die erweiterten Import- und Exportbeschränkungen.
Neu verboten werden unter anderem Importe von Kupfer-, Nickel- und Bleierzen, Zinkprodukten, Erdalkalimetallen, Glaswaren und Autoteilen aus Russland.
Auf der Exportseite werden weitere Güter und Technologien erfasst, die für die russische Rüstungs- und Drohnenindustrie von Bedeutung sind, darunter Metallpulver, Legierungen sowie bestimmte Luftfahrt- und Drohnentechnologien. Die Verordnung ist am 23. Juli 2026 in Kraft getreten und wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Belarus: Angleichung an die Russland-Sanktionen

Die EU hat mit der EU-Verordnung 2026/1846 (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006) die Sanktionen gegen Belarus ausgeweitet. Mit Verordnung (EU) 2026/1846 wurde unter anderem festgelegt::
  • Ausweitung der Güterliste des Anhang XVIII. Für Güter des Anhang XVIII gelten die Ausfuhrverbote des Art. 1bb.
  • Ausweitung der Güterliste des Anhang XXVII mit einer Altvertragsklausel für bestimmte neu hinzugekommene Güter für einen Übergangszeitraum von drei Monaten. Für Güter des Anhangs XXI gelten die Einfuhrverbote des Art. 1ra.

Dual-Use: EU-Kommission veröffentlicht nationale Kontrolllisten

Am 3. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission die neue Zusammenstellung der nationalen Kontrolllisten. Der Vermerk enthält die nationale Kontrollliste Finnlands sowie einen Überblick über die nationalen Kontrolllisten der Niederlande und Spaniens. Diese sind im Vergleich zur Liste im vorherigen Vermerk vom 27. September 2024 erweitert worden.

Abschaffung der Zollfreiheit für Kleinsendungen bis 150 Euro

Mit der Verordnung (EU) 2026/382 wurde die bisherige Zollfreiheit für Kleinsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2026 unterliegen diese Sendungen grundsätzlich der Zollpflicht.

EU-Kontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse

Die bisherigen EU-Stahlschutzmaßnahmen sind am 30. Juni ausgelaufen und zum 1. Juli durch neue Maßnahmen ersetzt worden. Die Gesamtkontingentsmenge beläuft sich auf 18.345.922 Tonnen, aufgeteilt auf 28 Warenkategorien. Innerhalb der Kontingente sind die Einfuhren zollfrei. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Dieser gilt zusätzlich zu den regulären Zöllen auf Einfuhren aus Drittländern. Die Schutzmaßnahmen gelten für Einfuhren aus allen Drittländern. Die Kontingentsmenge wird jährlich festgelegt und gilt jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres.

EU-Antidumpingmaßnahmen

  • Bestimmte Batterien mit Ursprung China
    Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
    Gegenstand der Untersuchung sind elektrische Primärelemente und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid in Form von Rundzellen, nicht wiederaufladbar, nicht ausgebraucht. Ausgenommen sind Abfälle und Schrott sowie Teile. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 8506 10 11.
    Weitere Informationen bei Germany Trade & Invest

  • Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China
    Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt. Diese gelten seit 8. Juli 2026. Bei der betroffenen Ware handelt es sich um neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) und für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 10 00 und 4011 20 10.
    Weitere Informationen bei Germnany Trade & Invest

  • Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen aus China
    Am 7. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission eine Verordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Einfuhren von Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen mit Ursprung in der Volksrepublik China. Die festgesetzten endgültigen Antidumpingzölle liegen zwischen 4,3 und 45,3 Prozent. Derzeit läuft eine parallele Antisubventionsuntersuchung, die denselben Warensatz betrifft und im Dezember dieses Jahres abgeschlossen werden soll.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit unter:
    Weitere Informationen

  • Polymere mit Ursprung in Südkorea
    Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle bekannt. Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren mit Ursprung in Südkorea unterliegen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 eingeführt wurden.
    Weitere Informatione bei Germany Trade & Invest

  • Warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung Türkei
    Die Europäische Kommission gibt die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
    Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 eingeführt wurde. Im Oktober 2025 gab die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
    Weitere Informationen bei Germany Trade & Invest

Ghana reformiert Konformitätsprüfung für Importe

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Ghana ein neues Verfahren zur Konformitätsbewertung von Importwaren. Die Ghana Standards Authority (GSA) hat die Durchführung des Programms "Ghana Easypass" übernommen und ist nun zentral für Prüfung und Zertifizierung zuständig. Zuvor wurde die im Exportland erforderliche Warenkontrolle von internationalen Prüfgesellschaften abgewickelt. Das Easypass-Programm erfasst eine Vielzahl von Industrie- und Konsumgütern. Importeure oder Exporteure müssen ihren Antrag über das Online-Portal Easypass Ghana einreichen.

Großbritannien: Änderungen bei Stahlschutzmaßnahmen und Zollfreigrenzen

  • Verschärfung der Stahlschutzmaßnahmen
    Das Vereinigte Königreich hat neue Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlimporten festgelegt: Die britische Regierung reduziert die zollfreien Einfuhrkontingente. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente steigt der Zollsatz von 25 auf 50 Prozent. Die bisherigen Schutzmaßnahmen sind zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. Die EU hat ebenfalls zum 1. Juli 2026 ihre Schutzmaßnahmen verschärft. Sie hat Kontingentsmengen reduziert und Zusatzzölle auf 50 Prozent erhöht.
    Weitere Informationen bei Germany Trade & Invest

  • Zollfreigrenze für Kleinsendungen soll wegfallen
    Derzeit sind Sendungen nach Großbritannien mit einem Warenwert von bis zu 135 GBP zollfrei. Die britische Regierung kündigte an, diese Freigrenze für Sendungen mit geringem Wert abzuschaffen. Die Änderung soll spätestens ab Oktober 2028 gelten.
    Weitere Informationen bei Germany Trade & Invest

Israel setzt nächste Stufe der Normen- und Einfuhrreform um

Israel setzt die Anfang 2025 in Kraft getretene Normen- und Importreform fort. Grundlage bleibt die stufenweise Eingliederung von 43 EU-Regelungen in das israelische Normenwesen. Damit entfällt die Notwendigkeit, bei der Einfuhr die Konformität mit den bisher relevanten israelischen Normen nachzuweisen: Es genügt die Erfüllung der europäischen Auflagen. Seit Anfang Juli 2026 hat Israel die Reform auf weitere Produktkategorien ausgedehnt. Die Erweiterung umfasst 49 israelische Pflichtnormen. Diese erfassen jeweils ganze, zum Teil umfangreiche Produktgruppen. Importeure dürfen das Einfuhrverfahren weiterhin im Einklang mit den bisherigen israelischen Normen abwickeln. Aufgenommene Produkte und weitere Einzelheiten stehen auf der

Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln - Aktuelle Situation

Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt ist, informiert der Zoll über die aktuelle Situation

USA: Aktuelle Zollentwicklungen/Updates zu handelspolitischen Regelungen

  • USA ändert Rechtsgrundlage für Zölle
    Ab dem 24. Juli wurden die Zölle in Höhe von 10 Prozent mit neuen Section 301-Maßnahmen ersetzt. Damit bleibt die zusätzliche Belastung außerhalb von sektoralen und branchenspezifischen Maßnahmen grundsätzlich bei 10 Prozent. Konkret ist die Ausgestaltung wie folgt: Für EU-Ursprungswaren mit einem regulären US-Zollsatz von weniger als 10 Prozent wird der Section-301-Zoll so bemessen, dass die Gesamtzollbelastung aus regulärem Zoll und Section-301-Zoll 10 Prozent beträgt. Beträgt der reguläre US-Zollsatz bereits mindestens 10 Prozent, fällt kein zusätzlicher Section-301-Zoll an. Ein zusätzliches „Stacking“ mit sektoralen Section 232-Zöllen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Maßnahmen beruhen nun auf einer neuen und voraussichtlich belastbareren Rechtsgrundlage. Zusätzlich gibt es eine Ausnahmeliste; diese Produkte sind von den neuen Zöllen befreit. Hier finden Sie die Produktauflistung nach US-Zolltarifnummern.
    • Weitere Untersuchungen bleiben im Blick
      Neben den nun beschlossenen Maßnahmen laufen weitere Section-301-Untersuchungen, die künftig zu zusätzlichen Belastungen führen könnten:
      Gegenüber der Europäischen Union untersuchen die USA derzeit mögliche strukturelle Überkapazitäten und Überproduktion in verschiedenen Industriesektoren. Die EU gehört zu insgesamt 16 untersuchten Wirtschaftsräumen. Gegenüber Deutschland läuft seit dem 18. Juni 2026 eine gesonderte Untersuchung zu den aus US-Sicht zu niedrigen Erstattungs- und Verkaufspreisen für innovative Arzneimittel. Ob und in welcher Form aus diesen Untersuchungen weitere Zölle oder andere handelspolitische Maßnahmen entstehen, ist derzeit noch offen. Die Verfahren sollten daher insbesondere von Industrieunternehmen und Unternehmen der Pharma- und Gesundheitswirtschaft aufmerksam verfolgt werden.

  • Wie ist der Stand beim “Zolldeal” zwischen der EU und USA?
    Mit den Verordnungen (EU) 2026/1455 und (EU) 2026/1461 hat der Rat der Europäischen Union die im Juli/August 2025 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten vereinbarte Handelsvereinbarung umgesetzt. Kern der Vereinbarung ist der Abbau der verbliebenen EU-Zölle auf Industrieerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten. Die Einzelheiten der Handelsvereinbarung sind in den Anhängen der Verordnung (EU) 2026/1455 geregelt. Die Zollpräferenzen werden auf Waren mit einem nichtpräferenziellen Ursprung in den USA gewährt; präferenzielle Ursprungsregeln sollen zu einem späteren Zeitpunkt ausgehandelt werden. Zusätzlich ist ein Direktbeförderungsnachweis erforderlich.

  • Update: USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus
    Seit dem 24. Juli 2026 sind Postsendungen, die einen Wert von 2.500 US$ nicht überschreiten und für die sogenannte informal entry berechtigt sind, über ein neues Anmeldeverfahren (postal informal entry) abzuwickeln. Gemäß 19 C.F.R. § 143.26(a) darf die Anmeldung ausschließlich vom Inhaber oder Käufer vorgenommen werden, dem die Ware in den USA zugesandt wird. Alternativ kann ein berechtigter Customs Broker die Anmeldung vornehmen. Für die Anmeldung sind bestimmte Datensätze via E-Mail an die CBP zu übermitteln.

  • Update: US-Zölle für PKW, LKW, Busse, Nutzfahrzeugteile
    Sowohl für mittel- und schwergewichtige Nutzfahrzeugen (Lastkraftwagen/Lkw), Busse und deren Teile, als auch für Kraftfahrzeuge und -teile ist ein Zollausgleich möglich, jedoch nur mit vorheriger Genehmigung durch das US‑Handelsministerium.
    Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
  • Update: Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle
    CBP akzeptiert seit dem 7. Juli 2026 keine Warehouse Entries der Typen 21 und 22 mehr auf CAPE Declarations. Lageranmeldungen (Warehouse Entries), die zwischen 20. April 2026 und 6. Juli 2026 über eine CAPE Declaration eingereicht wurden und für die keine entsprechende Lagerentnahme (Warehouse Withdrawal) erfolgt ist, werden nicht mit einer Erstattung der IEEPA-Zölle liquidiert. Lagerentnahmen werden entsprechend verarbeitet, sofern die IEEPA-Zölle zum Zeitpunkt der Entnahme bezahlt wurden. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Update: Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle

  • Update: Einführung von eFiling für Konformitätsbescheinigungen
    Die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) führt das sogenannte eFiling-Programm zur elektronischen Übermittlung von Compliance-Zertifikaten (Certificate of Compliance, CoC) für regulierte Einfuhrgüter ein. Die erste Stufe ist zum 8. Juli 2026 in Kraft getreten. Die zweite Stufe soll am 8. Januar 2027 in Kraft treten. Dies betrifft Konsumgüter, die in eine Freizone (Foreign-Trade Zone/FTZ) importiert und anschließend zum Verbrauch oder zur Lagerung überführt werden. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Einführung von eFiling für Konformitätsbescheinigungen

  • Verordnung zur Anpassung von Einfuhrzöllen und Eröffnung von Zollkontingenten veröffentlicht
    Die Verordnung 2026/1455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2026 zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (künftig US-VO) wurde am 30. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Europäische Kommission und die USA haben sich im August 2025 im sogenannten "Turnberry-Deal" auf eine Grundsatzeinigung zur Höhe der gegenseitigen Zölle verständigt. Einzelheiten zur Anwendung der Präferenzen seit 01.07.2026 stehen auf der Webseite der Zollverwaltung bereit:
    Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika

WTO veröffentlicht World Tariff Profiles 2026

Die WTO veröffentlichte am 29. Juni die Ausgabe 2026 der „World Tariff Profiles“, einer jährlichen Publikation, die umfassende Informationen zu Zöllen und nichttarifären Maßnahmen von über 150 Volkswirtschaften enthält. Es handelt sich um eine gemeinsame Veröffentlichung mit dem Internationalen Handelszentrum (ITC) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD).

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert

Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert zum Download bereit:

Messen und Ausstellungen

Cosmetics & Beauty Expo Osong Korea 2026 – Geschäftschancen im koreanischen Beauty-Markt

Vom 22. bis 24. Oktober 2026 findet in Osong (Korea) die Cosmetics & Beauty Expo Osong Korea 2026 statt. Die internationale Fachmesse bietet deutschen Unternehmen die Möglichkeit, innovative K-Beauty-Produkte kennenzulernen, Geschäftskontakte zu knüpfen und an einer von der AHK Korea organisierten 1:1-B2B-Matchmaking-Konferenz teilzunehmen. Unternehmen, die sich über die AHK Korea anmelden, profitieren von attraktiven Leistungen – darunter je nach Teilnahmeform (Einkäufer, Aussteller oder Speaker) Zuschüsse zu Flug- und Übernachtungskosten sowie weitere Unterstützungsangebote. Die Anmeldefrist endet am 31. August 2026. Ansprechpartnerin bei der AHK Korea: Jeonghee Yun, Telefon +82-2-37804-685, E-Mail: jhyun@kgcci.com, Web: https://korea.ahk.de/de.

NRW-Gemeinschaftsstände

Im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes haben Unternehmen aus NRW auf zahlreichen Messen im In- und Ausland die Möglichkeit, ihre Technologien und Produkte einem internationalen Fachpublikum unter dem starken Dach des Landes zu präsentieren.
Nachfolgend steht eine Auswahl der bereits terminierten und geförderten Auslandsmessen für 2027 bereit:
  • NRW-Gemeinschaftsstand auf der World Health Expo Dubai 2027 (WHX)
    Ein wesentlicher Schwerpunkt der WHX vom 25. bis 28. Januar 2027 liegt in der Medizintechnik. Die Fachmesse präsentiert eine breite Palette an medizinischen Geräten und Ausrüstungen, von hochmoderner Diagnostik bis hin zu innovativer Behandlungstechnologie. Zusätzlich werden Bereiche wie Orthopädie, Physiotherapie sowie Bedarfs- und Verbrauchsartikel für medizinische Einrichtungen abgedeckt.

  • NRW-Gemeinschaftsstand auf der Packaging Innovations & Empack Birmingham 2027
    IHK NRW organisiert einen NRW-Gemeinschaftsstand auf der Packaging Innovations & Empack Birmingham, die am 25. und 26. Februar 2027 in Birmingham stattfindet. Der Gemeinschaftsstand bietet Ihnen eine professionelle Präsentationsfläche sowie die Möglichkeit, von einer gemeinsamen Organisation und Sichtbarkeit zu profitieren. Kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung über das Programm „Messe meets Mittelstand“ von NRW.Global Business beantragen. Die Teilnehmerzahl ist auf 5 bis 10 Unternehmen begrenzt.

  • NRW-Gemeinschaftsstand auf dem MWC Barcelona 2027
    Der MWC Barcelona vom 1. bis 4. März 2027 ist die weltweit wichtigste Messe rund um Mobilfunk und Konnektivität. Hier werden die neuesten Innovationen und Spitzentechnologien vorgestellt. Das Land Nordrhein‑Westfalen beteiligt sich bereits seit mehr als 10 Jahren am MWC und bietet Unternehmen aus NRW die Möglichkeit, ihre Technologien und Produkte einem internationalen Fachpublikum unter dem starken Dach des Landes zu präsentieren. Inzwischen sind alle Branchen auf dem MWC vertreten: Von Konnektivitätsanbietern bis hin zu verschiedenen vertikalen Märkten, wie zum Beispiel Industrie 4.0, Mobilität, Cybersecurity, KI, Gesundheit, Energie und mehr, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich.

  • NRW-Gemeinschaftsstand auf der JEC World 2027
    Die Messe vom 2. bis 4. März 2027 in Paris bietet Teilnehmenden mit zahlreichen Konferenzen, technischen und wissenschaftlichen Foren und Seminaren einen umfassenden Überblick über die gesamte Verbundwerkstoff- und Wertschöpfungskette – von der Rohmaterialherstellung und Verbundwerkstoffproduktion bis hin zu nachgelagerten Dienstleistungen.

Aktuelle Veröffentlichungen

Studie: Auswirkungen von KfW-Entwicklungsprojekte auf private europäische Direktinvestitionen

Im Umfeld von Entwicklungsprojekten der KfW ergeben sich Chancen für deutsche und europäische Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der KfW und der Universität Göttingen. Sie zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Direktinvestition aus Deutschland und der EU an Standorten, an denen zuvor ein KfW-Vorhaben begonnen wurde, in den Folgejahren um zwei Drittel von 3,2 Prozent auf 5,3 Prozent steigt.

Ungarn: Zielmarktanalyse - Dekarbonisierung der Industrie mit energieeffizienten und erneuerbaren Technologien

Ungarn bietet deutschen Unternehmen einen rechtlich offenen und wirtschaftlich entwicklungsfähigen Markt für grüne Technologien und Dekarbonisierungslösungen, eingebettet in EU-Regelwerke und nationale Energiegesetze. Insgesamt entsteht ein breites Spektrum konkreter Marktchancen für deutsche Unternehmen, die Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie, zur Integration erneuerbarer Energien in Produktionsprozesse, sowie zur Bereitstellung von Energiemanagementsystemen anbieten. Die wichtigsten Branchen mit Bedarf an Dekarbonisierung sind: Chemie und Raffinerien, Zement-, Keramik- und Baustoffindustrie, Eisen-, Stahl- und Metallindustrie, Lebensmittel-, sowie die Automobilindustrie. Die AHK Ungarn hat eine Zielmarktanalyse erstellt.