Rechtliche Voraussetzungen bei Gründungen
Die rechtlichen Voraussetzungen bei Gründungen und Selbständigkeit sind vielfältig. Hier haben wir für Sie einen ersten Überblick über die am häufigsten zu beachtenden Aspekte zusammengestellt.
Abgrenzung Handwerk
Gründende stehen häufig vor der Frage, ob die von ihnen angestrebte gewerbliche Tätigkeit dem Handwerksrecht unterliegt und gegebenenfalls eine spezielle handwerkliche Qualifikation, das heißt Meisterprüfung, erforderlich ist oder nicht.
Spezielle Berufs- und Fachkenntnisse
Bestimmte Gewerbe dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung hierfür bei der gewerberechtlichen Anzeige vorliegt oder der Gründende seine Sachkunde nachweisen kann.
Eine Erlaubnis ist zum Beispiel erforderlich beim Handel mit Wirbeltieren, im Gaststättengewerbe und bei der Vermittlung von Versicherungen. Im Güterkraftverkehr und in der Personenbeförderung muss in der Regel eine Prüfung absolviert werden, bevor man dort tätig werden darf. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
“Alltagshilfe für Senioren”: Es geht dabei um das, was die Pflege bzw. Pflegefachkräfte im Haushalt oder im Lebensalltag nicht leisten können. Man spricht auch von folgenden Begriffen: haushaltsnahe Dienstleistungen, Seniorenbetreuung, Seniorenassistenz, Betreuungskraft, etc.. Sollen diese Tätigkeiten von den Pflegekassen finanziert werden, sind Voraussetzungen erforderlich, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können.
Aufenthaltserlaubnis
Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich jedem gestattet der Deutscher ist oder als EU-Bürger in Deutschland wohnt. Darüber hinaus kann jeder Nicht-EU-Bürger einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn es ihm in seinem Aufenthaltstitel erlaubt wurde. Alle haben die vorgenannten speziellen Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Nutzung am vorgesehenen Ort abstimmen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Kommune selbst bestimmen, welche Nutzung an welchem Ort innerhalb der Gemeinde- oder Stadtgrenzen möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt, ob Sie die von ihnen vorgesehene Tätigkeit an dem von Ihnen vorgesehenen Ort auch ausführen dürfen beziehungsweise welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind. In der Regel muss das Bauamt hinzugezogen werden, bei der Nutzung von Räumen in neuer Art und Weise, beim Um- oder Neubau von Gebäuden sowie der neuartigen Nutzung einer angrenzenden Fläche.
Sonstige (zum Beispiel Miete)
Wenn Sie zur Miete wohnen, denken Sie bitte daran, dass Ihnen die Räumlichkeiten genau zu diesem Zweck auch überlassen wurden. Bitte stimmen Sie mit dem Vermieter ab, inwieweit Sie auch in Ihrer Wohnung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.