Handel mit Wirbeltieren
Laut § 11 Tierschutzgesetz ist erlaubnispflichtig
- wer Wirbeltiere für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung hält
- in Zoos, Tierparks u. ä. zur Schaustellung Tiere hält
- für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbildet und entsprechende Einrichtungen dafür unterhält
- gewerbemäßig Wirbeltiere (außer landwirtschaftlichen Nutztieren) züchtet oder hält
- gewerbemäßig mit Wirbeltieren handelt
- Tierbörsen (egal ob Tausch oder Verkauf von Tieren durch Dritte) durchführt
- Wirbeltiere als Schädlinge bekämpft
- gewerbemäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält.
Zuständig für den Kreis Lippe ist das Veterinäramt, bei dem Sie auch nähere Informationen erhalten.
Um die entsprechende Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller
- geeignete Räumlichkeiten
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- entsprechende Sachkunde für die betreffenden Tierarten vorweisen.
Die Gebühr für den Erteilung der Erlaubnis liegt je nach Aufwand zwischen 15 und 250 Euro.