Aus- und Weiterbildung
Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Printmedien
Sie übernehmen in Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben.
Zulassungsvoraussetzung
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben des Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Printmedien nach § 2 Absatz 3 haben.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Grundlegende Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfung findet schriftlich und mündlich statt.
- Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur praxisorientieren Gesamtplanung.
- Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung ca. zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die detaillierte Terminübersicht den Ablauf der Gesamtplanung erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
- Die „Projektarbeit“ umfasst eine schriftliche Hausarbeit, die in Form einer praxisorientierten Gesamtplanung anzufertigen ist und eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung einschließlich eines Fachgesprächs.
- Die Gesamtplanung, der Beginn, den Ablauf und die Abgabetermine erhalten Sie per E-Mail.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Grundlegende Qualifikationen
Prüfung
|
schriftlich
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mündlich Präsentation und Fachgespräch Ergänzungsprüfung |
Anmeldeschluss
|
Frühjahr 2022
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04./05.05.2022
|
Mitte August/
Anfang September 2022 |
15.01.2022
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Herbstprüfung: 15.09.2022) |
Herbst 2022
|
03./04.11.2022
|
März 2023
|
15.08.2022
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Frühjahrs- prüfung: 15.03.2022) |
Frühjahr 2023
|
03./04.05.2023
|
Mitte August/
Anfang September 2023 |
15.01.2023
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Herbstprüfung: 15.09.2023) |
Herbst 2023
|
08./09.11.2023
|
März 2024
|
15.08.2023
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Frühjahrs- prüfung: 15.03.2023) |
Frühjahr 2024
|
02./03.05.2024
|
Mitte August/
Anfang September 2024 |
15.01.2024
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Herbstprüfung: 15.09.2024) |
Herbst 2024
|
06./07.11.2024
|
März 2025
|
15.08.2024
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Frühjahrs- prüfung: 15.03.2024) |
Frühjahr 2025
|
29./30.04.2025
|
Mitte August/
Anfang September 2025 |
15.01.2025
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Herbstprüfung: 15.09.2025) |
Herbst 2025
|
05./06.11.2025
|
März 2026
|
15.08.2025
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Frühjahrs- prüfung: 15.03.2025) |
Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfung
|
schriftlich
|
mündlich Präsentation und Fachgespräch Ergänzungsprüfung |
Anmeldeschluss
|
Frühjahr 2022
|
10./11.05.2022
|
Mitte August/
Anfang September 2022 |
15.01.2022
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Herbstprüfung: 15.09.2022) |
Herbst 2022
|
08./09.11.2023
|
März 2023
|
15.08.2022
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Frühjahrs- prüfung: 15.03.2022) |
Frühjahr 2023
|
16./17.05.2023
|
Mitte August/
Anfang September 2023 |
15.01.2023
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Herbstprüfung: 15.09.2023) |
Herbst 2023
|
14./15.11.2023
|
März 2024
|
15.08.2023
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Frühjahrs- prüfung: 15.03.2023) |
Frühjahr 2024
|
15./16.05.2024
|
Mitte August/
Anfang September 2024 |
15.01.2024
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Herbstprüfung: 15.09.2024) |
Herbst 2024
|
21./22.11.2024
|
März 2025
|
15.08.2024
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Frühjahrs- prüfung: 15.03.2024) |
Frühjahr 2025
|
15./16.05.2025
|
Mitte August/
Anfang September 2025 |
15.01.2025
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Herbstprüfung: 15.09.2025) |
Herbst 2025
|
11./12.11.2025
|
März 2026
|
15.08.2025
(verlängert für Teilnehmer der vorangegangenen Frühjahrs- prüfung: 15.03.2025) |
Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- 1. Situationsaufgabe Teil 1
Medienproduktion (SIT1)
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- 2. Situationsaufgabe Teil 2
Führung und Organisation (SIT2)
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der
Gebührenordnung der IHK Köln, für die Grundlegenden Qualifikationen für Erstableister und Vollwiederholer 160,00 Euro und für Teilwiederholer 80,00 Euro.
Für die die Handlungsspezifische Qualifikation beträgt die Prüfungsgebühr für Erstableister u. Vollwiederholer 340,00 EUR und für Teilwiederholer 170,00 EUR.
Für die die Handlungsspezifische Qualifikation beträgt die Prüfungsgebühr für Erstableister u. Vollwiederholer 340,00 EUR und für Teilwiederholer 170,00 EUR.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (PDF-Datei · 87 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Printmedien und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung + Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren:
www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen:
Hier finden Sie die Antworten.