IHK Köln

Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik/ Fachpraktikerin für Zerspanungsmechanik

Es gibt den Artikel Fachpraktiker*in für Zerspanungsmechanik (Leichte Sprache) auch in Leichter Sprache.

Berufsbild

Ein Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik arbeitet mit Maschinen, die Metall oder andere Materialien formen. Dabei entstehen wichtige Teile für Autos, Maschinen oder Geräte.
Sie sorgen dafür, dass die Bauteile einer Maschine oder einer ganzen Anlage genau passen, damit diese dann zuverlässig funktionieren. Häufig arbeiten Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik in der Serienfertigung, sie produzieren aber auch Einzelstücke. Außerdem übernehmen sie Wartungs- und Inspektionsaufgaben an den Maschinen und überprüfen dabei insbesondere mechanische Bauteile.

Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem
  • verschiedene Metalle, Öle und Hilfsmittel kennen und wissen, wie man damit arbeitet
  • Einzelteile oder Baugruppen herstellen – meistens aus Metall
  • Maschinen reinigen oder warten, damit sie gut funktionieren
  • PC-Programme benutzen, um Maschinen zu steuern (z. B. CNC-Maschinen)
  • Maschinen richtig einstellen
  • verschiedene (Metall-)Teile genau nach Plan herstellen
  • Teile richtig befestigen, sichern und einlagern
  • Teile prüfen, ob sie richtig und genau hergestellt wurden
  • Sorgfältig arbeiten, damit die Produkte gut sind und keine Fehler haben
Die Ausbildung ist ähnlich wie die Ausbildung zum/zur Zerspanungsmechaniker*in. Diese Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen. Sie folgt § 66 BBiG. Der Wechsel von dieser Ausbildung in eine ähnliche Ausbildung nach § 4 BBiG / § 25 HwO (Vollausbildung) soll regelmäßig überprüft werden. Die Auszubildenden und die Ausbildenden sollen dies gemeinsam mit der IHK Köln machen.
Unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater, sowie unsere Fachberaterinnen für inklusive Bildung stehen Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Die Ausbildung findet in zugelassenen Ausbildungsbetrieben oder Ausbildungseinrichtungen und in der Berufsschule statt.

Ausbildungsregelung und Rahmenplan

Der Rahmenplan kann auf unserer Website leider nicht veröffentlicht werden, da die Tabelle nicht barrierefrei darstellbar ist.
Wir senden Ihnen den Plan aber gerne per E-Mail zu.
Bitte schreiben Sie an: alexandra.remmel@koeln.ihk.de.

Betrieblicher Rahmenplan

Wir senden Ihnen den Plan gerne per E-Mail zu. Bitte schreiben Sie an: alexandra.remmel@koeln.ihk.de.

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

In bestimmten Fällen kann die normale Ausbildungszeit verkürzt werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem der Bildungsgang Zerspanungsmechaniker beschult wird. (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW / APO-BK Anlage A). Dies kann mit Einbeziehung der zuständigen Schulbehörde, der Bezirksregierung Köln Dez. 45 unter (dezernat45@bezreg-koeln.nrw.de) erfolgen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Prüfungstermine: Prüfungen PAL
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige, finden Sie eine Übersicht diverser Angebote sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen Probleme bei Prüfungen haben. Deshalb können sie bei Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen Unterstützung beantragen, damit die Prüfung für sie angepasst wird.