Sie sind keine Talkmaster aber als technische, organisatorische und gestalterische Dienstleister realisieren sie Veranstaltungen aller Art. Sie planen und organisieren Veranstaltungen nach gestalterischen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gesichtspunkten. Sie beachten dabei Vorschriften für Versammlungsstätten, des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit.
Sie wählen Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik aus, bauen sie auf und bedienen sie. Sie setzen die Veranstaltungstechnik im Ablauf der Veranstaltung unter gestalterischen Gesichtspunkten ein. Sie stehen als Ansprechpartner und Berater für ihre Kunden zur Verfügung. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik können in Dienstleitungsbetrieben ausgebildet und beschäftigt werden, die Großveranstaltungen (Konzerte, Tagungen oder Kongresse) technisch und kaufmännisch planen, gestalten und durchführen. Darüber hinaus sind die Betreiber von Stadthallen, Kongress- und Tagungszentren sowie Theater potentielle Ausbilder. Gefragt sind: Organisationstalent, Kontaktfähigkeit, Umsicht und Überblick, Belastbarkeit.
In unserer Videoreihe „Azubi für einen Tag” begleiten wir einen Auszubildenden und zeigen einen typischen Arbeitstag als Veranstaltungstechniker:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.