Ausbildung

Ausbaufacharbeiter/-in

Verordnung gültig seit August 1999

Berufsbild

Ausbaufacharbeiter/innen rücken an, wenn der Rohbau fertig ist oder der Altbau saniert wird. Fliesen legen, Wände verputzen und Gerüstaufbau gehören dann zu ihren Aufgaben. Sowohl grobe Tätigkeiten als auch solche, die eine ruhige Hand erfordern, gehören zum Tätigkeitsprofil in diesem Metier. Wenn der Auftraggeber etwa Stuck in seinen Räumen haben möchte, zieht der Ausbaufacharbeiter ein Profil, danach versetzt er es und putzt es anschließend ein. Aber auch  Arbeiten, wie der Einbau von Dämmungen in Decken und Wände gehört zum Aufgabengebiet dieser Facharbeiter/innen. Zudem vermessen sie Räume und Bauteile, stellen Betonschalungen für Stützen, Balken und Wände her.
Die Richtung geben dabei Plan und Auftragsarbeit vor. Danach planen und organisieren die Alleskönner die Arbeit und richten die Baustelle ein. Anschließend überprüfen sie das Ergebnis auf Fehler und dokumentieren es.
Je nachdem, für welches Kerngebiet sich der oder die Auszubildende entscheidet, erwarten ihn oder sie die unterschiedlichsten Aufgaben. Nach zwei Dritteln der Ausbildung heißt es für die Auszubildenden, eine Entscheidung zu treffen. Sie legen dann ihren Schwerpunkt wahlweise auf Zimmerarbeiten oder Trockenbauarbeiten.
Zur Praxis gehört untrennbar die Theorie: Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz stehen genauso auf dem Lehrplan wie die Vermittlung von umfangreichem Wissen über Baumaschinen und Werkzeuge. Arbeitgeber sind Handwerks-, Wohnungs- und Industriebaufirmen. Zum Anforderungsprofil gehören neben körperliche Fitness auch handwerkliches Geschick. 
Für diejenigen, die sich fortbilden möchten, gibt es später kaum Grenzen. Die Fortbildung zum/zur Meister/-in ist ebenso möglich wie ein Studium. Nach dem Besuch einer Fachhochschule nennen sich die Absolvent/-innen dann Diplom-Ingenieur/innen "Bauingenieurwesen" oder "Architektur". Selbstverständlich ist auch die Selbstständigkeit eine Variante des späteren Arbeitsplatzes.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/-m Ausbaufacharbeiter/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung im Beruf Trockenbaumonteur/-in sowie Zimmerer/-in .

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Hinweis: im Schwerpunkt Trockenbau erfolgt die Abnahme der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: im Schwerpunkt Trockenbau erfolgt die Abnahme der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.