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Recht und Steuern

Rechtsentwicklung

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Die Plattformarbeit hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und stellt Unternehmen wie Beschäftigte vor neue Herausforderungen. Mit der Richtlinie (EU) 2024/2831 verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Arbeitsbedingungen für Personen, die über digitale Plattformen tätig sind, zu verbessern und Scheinselbstständigkeit zu verhindern.

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Der Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur „neuen Selbständigkeit“ zielt darauf ab, die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus zu erleichtern und sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern größere Rechts- und Planungssicherheit zu verschaffen. Kernelement des Vorhabens ist die Einführung einer zusätzlichen Form der sozialversicherungsrechtlichen Selbständigkeit (§ 7 Abs. 5 SGB IV), die neben die bislang geltende Selbständigkeit tritt.

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Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt, einen Widerrufsbutton auf ihrer Webseite anbieten. Grundlage ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673. Das BMJV hat hierzu bereits einen Referentenentwurf veröffentlicht.

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Zum 01.07.2026 ist eine bedeutende Neuregelung für Minijobs in Kraft getreten. Minijobberinnen und Minijobber, die bislang einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt haben, können auf eigenen Wunsch wieder in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Unternehmen haben sich auf neue Abläufe und Informationspflichten einzustellen, da die Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht nur auf Antrag der Beschäftigten und ausschließlich für die Zukunft möglich ist; eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen. Nach erfolgter Rückkehr ist eine erneute Befreiung nicht mehr zulässig.

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Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich. Deutschland hat die europäische Umsetzungsfrist zum 7. Juni 2026 nicht eingehalten. Das nationale Umsetzungsgesetz soll voraussichtlich erst Anfang 2027 in Kraft treten. Für Unternehmen bedeutet dies zwar zusätzliche Vorbereitungszeit. Eine vollständige Entwarnung ist damit jedoch nicht verbunden. Die Richtlinie bleibt europarechtlich verbindlich und muss weiterhin in nationales Recht umgesetzt werden.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei richtungsweisende Urteile im Immobilienrecht gefällt. Einerseits wurde das Diskriminierungsverbot bei der Wohnraumvermietung nach § 19 AGG konkretisiert und die Haftung von Maklern für Benachteiligungen bei der Vergabe von Wohnungen gestärkt. Andererseits hat der BGH klargestellt, dass die Gewinnerzielungsabsicht bei der Untervermietung kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 553 BGB darstellt und damit die Rechte von Vermietern gegenüber gewerblichen oder renditeorientierten Untervermietungen deutlich gefestigt.

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Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 („Recht auf Reparatur“) beschlossen.

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NIS 2 ist in Deutschland in Kraft – und betrifft rund 30.000 Unternehmen. Wer jetzt betroffen ist, welche Pflichten gelten und welche Schritte Unternehmer sofort einleiten sollten, erfahren Sie hier.

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Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in Unternehmen – etwa in Form von Chatbots, Textgeneratoren oder Assistenzsystemen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) München I vom 11. November 2025 bringt nun wichtige Klarheit: Auch beim Einsatz von KI sind Urheberrechte strikt zu beachten.

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