KI und Urheberrecht
Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in Unternehmen – etwa in Form von Chatbots, Textgeneratoren oder Assistenzsystemen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) München I vom 11. November 2025 bringt nun wichtige Klarheit: Auch beim Einsatz von KI sind Urheberrechte strikt zu beachten.
Worum ging es?
Geklagt hatte die GEMA gegen den Betreiber von Chat GPT (OpenAI). Hintergrund war, dass die KI auf einfache Nutzeranfragen vollständige oder nahezu vollständige Texte bekannter deutscher Lieder ausgeben konnte – darunter Werke von Herbert Grönemeyer, Kristina Bach und Helene Fischer. Diese Songtexte sind urheberrechtlich geschützt und waren nicht lizenziert.
Geklagt hatte die GEMA gegen den Betreiber von Chat GPT (OpenAI). Hintergrund war, dass die KI auf einfache Nutzeranfragen vollständige oder nahezu vollständige Texte bekannter deutscher Lieder ausgeben konnte – darunter Werke von Herbert Grönemeyer, Kristina Bach und Helene Fischer. Diese Songtexte sind urheberrechtlich geschützt und waren nicht lizenziert.
Nach Auffassung der GEMA zeigte dies, dass die Texte im Training der KI verwendet wurden und später wieder abrufbar waren.
OpenAI hielt dagegen: Die KI speichere keine Texte „als solche“, sondern arbeite lediglich mit statistischen Wahrscheinlichkeiten. Zudem berief er sich auf gesetzliche Ausnahmen, insbesondere auf Regelungen zum sogenannten Text- und Data-Mining.
Die Entscheidung des Gerichts
Das LG München I folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte klar:
Das LG München I folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte klar:
- Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nicht ohne Erlaubnis in KI-Modellen genutzt werden, wenn sie dort so verarbeitet werden, dass sie später wieder ausgegeben werden können.
- Es spielt keine Rolle, wie die Inhalte technisch gespeichert sind (z. B. als Parameter oder Wahrscheinlichkeiten). Entscheidend ist, dass die Texte im Modell „stecken“ und auf Anfrage reproduziert werden können.
- Sowohl das Training mit vollständigen Songtexten als auch deren spätere Wiedergabe durch die KI verletzen die Rechte der Urheber.
Keine Rechtfertigung durch gesetzliche Ausnahmen
Besonders wichtig für die Praxis: Das Gericht grenzt die sogenannte Text- und Data-Mining-Schranke klar ein. Diese erlaubt es zwar, Texte automatisiert auszuwerten (z. B. zur Analyse von Sprachmustern oder Häufigkeiten). Sie erlaubt jedoch nicht, geschützte Werke dauerhaft zu speichern oder später wieder auszugeben.
Besonders wichtig für die Praxis: Das Gericht grenzt die sogenannte Text- und Data-Mining-Schranke klar ein. Diese erlaubt es zwar, Texte automatisiert auszuwerten (z. B. zur Analyse von Sprachmustern oder Häufigkeiten). Sie erlaubt jedoch nicht, geschützte Werke dauerhaft zu speichern oder später wieder auszugeben.
Mit anderen Worten:
Die gesetzlichen Ausnahmen sollen Innovation ermöglichen – nicht aber die kostenlose Nutzung fremder Inhalte für kommerzielle KI-Anwendungen.
Die gesetzlichen Ausnahmen sollen Innovation ermöglichen – nicht aber die kostenlose Nutzung fremder Inhalte für kommerzielle KI-Anwendungen.
Bedeutung weit über Musik hinaus
Das Urteil betrifft nicht nur Songtexte. Die Grundsätze lassen sich auch auf andere geschützte Inhalte übertragen, etwa:
Das Urteil betrifft nicht nur Songtexte. Die Grundsätze lassen sich auch auf andere geschützte Inhalte übertragen, etwa:
- Texte aus Büchern, Zeitungen oder Fachartikeln
- Bilder und Grafiken
- wissenschaftliche Veröffentlichungen
Relevant ist immer die Frage:
Wurde das Werk zum Training genutzt – und kann es durch die KI wieder ausgegeben werden?
Damit ist das Urteil für alle Unternehmen relevant, die KI-Systeme entwickeln, betreiben oder einsetzen.
Wurde das Werk zum Training genutzt – und kann es durch die KI wieder ausgegeben werden?
Damit ist das Urteil für alle Unternehmen relevant, die KI-Systeme entwickeln, betreiben oder einsetzen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen sollten das Urteil zum Anlass nehmen, ihren KI-Einsatz kritisch zu überprüfen. Andernfalls drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen.
Unternehmen sollten das Urteil zum Anlass nehmen, ihren KI-Einsatz kritisch zu überprüfen. Andernfalls drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen.
Empfohlen wird insbesondere:
- Prüfen Sie, welche Daten für das Training oder den Betrieb von KI-Systemen verwendet werden.
- Stellen Sie sicher, dass für geschützte Inhalte Lizenzen oder Nutzungsrechte vorliegen.
- Dokumentieren Sie die Herkunft der Trainingsdaten transparent.
- Achten Sie bei externen KI-Lösungen auf vertragliche Zusicherungen, etwa zu Haftung und Freistellung bei Urheberrechtsverletzungen.
Fazit
Das Urteil des LG München I macht deutlich:
Künstliche Intelligenz bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Urheberrechte gelten auch für moderne KI-Anwendungen. Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI nutzt, sollte rechtliche Risiken frühzeitig erkennen und absichern. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die Position von Rechteinhabern und eröffnet neue Möglichkeiten für eine lizenzierte Nutzung ihrer Werke.
Das Urteil des LG München I macht deutlich:
Künstliche Intelligenz bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Urheberrechte gelten auch für moderne KI-Anwendungen. Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI nutzt, sollte rechtliche Risiken frühzeitig erkennen und absichern. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die Position von Rechteinhabern und eröffnet neue Möglichkeiten für eine lizenzierte Nutzung ihrer Werke.