Nr. 621

Gewerberecht

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, das heißt für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Timo Frisch-Machhausen

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)

Stefanie Wingender

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) – Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)