Nr. 3820682
Recht und Steuern

Geldwäsche

Recht und Steuern

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen, die als sogenannte „Verpflichtete“ unter den Anwendungsbereich des GwG fallen (§ 2 Abs. 1 GwG), zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dazu gehören insbesondere Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, ein Risikomanagement sowie die Pflicht zur Abgabe von Verdachtsmeldungen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) über das elektronische Meldeportal „goAML WEB“.

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Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen illegal erworbener Vermögenswerte (z. B. aus Steuerhinterziehung, Korruption oder Drogenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft der Gelder zu verschleiern. Diese Vorgänge sind oft schwer zu erkennen und werden häufig grenzüberschreitend durchgeführt. Die Behörden sind daher auf die Mitwirkung von Unternehmen und Personen angewiesen.

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Das Transparenzregister wurde 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz eingeführt. Es enthält Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von u.a. juristischen Personen des Privatrechts, also GmbHs, OHGs und Aktiengesellschaften.