Regeln beim gesetzlichen Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 € brutto pro Stunde. Zum Mindestlohngesetz gibt es zahlreiche Urteile des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, dem Bundesarbeitsgericht. Nun hat ein Landesarbeitsgericht entschieden: Eine sog. Zweifelsregelung im BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie anteilig auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.