Immissionsschutz

Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen in Form von Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffen, Wärme, Licht oder elektromagnetischen Feldern, die z. B. durch Industrieanlagen freigesetzt werden.
Durch das Vorkommen von gefährlichen Stoffen können Industrieanlagen ebenfalls ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen. Deshalb bestehen in Deutschland Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie Genehmigungspflichten.
Die IHK Karlsruhe unterstützt dabei! Unternehmen erhalten einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen zum Immissionsschutz und zu aktuellen Richtlinien.

Was sind eigentlich überwachungsbedürftige Anlagen und sind Sie Betreiber einer oder mehrerer solcher Anlagen?
Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) hat Antwort, aber vor allem Pflichten und rechtliche Anforderungen für Sie parat. Den Überblick hierbei zu behalten, kann manchmal ganz schön schwer sein, weshalb Sie in dieser Online-Veranstaltung der IHK Karlsruhe von 10-12 Uhr alle wichtigen Informationen hierzu erfahren. Auch das Zusammenspiel überwachungsbedürftiger Anlagen mit den Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird beleuchtet.

23.04.2025 | Die LAI hat zwei neue Vollzugshinweise zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) veröffentlicht. Außerdem wurden Auslegungsfragen zu verschiedenen Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (BImSchV) und der TA Luft ergänzt.

20.11.2024 | Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 20. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Wesentliche Regelungen – darunter die neuen Grenzwerte – treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 9. Juli 2024 traten die jüngsten Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Kraft.

Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen.

Die DIHK hat am Freitag, 21.06.2024, eine Stellungnahme an das BMUV gesendet.

Die Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU, „IED“) steht kurz vor dem Abschluss, aber die offizielle Verkündung der novellierten Richtlinie steht derzeit noch aus.

Unternehmen, die eine Anlage zur Verwendung organischer Lösemittel betreiben, sind ggf. von der jüngsten Änderung der 31. BImSchV betroffen; vor allem, wenn ihre Anlage immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist.

Die Bundesregierung hat einheitliche Vorgaben für die Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels beschlossen, die den Markthochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft beschleunigen sollen.

Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen.

Der EU-Umweltrat hat am 16. März 2023 seine Verhandlungsposition zur Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie verabschiedet.

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) hat die aktualisierten Vollzugshinweise „Immissionsschutz in der Gasmangellage“ veröffentlicht.

Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat Vollzugsfragen zur TA Luft sowie eine Kommentierung zum Anhang 7 TA Luft (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie) veröffentlicht.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat Vollzugshinweise Immissionsschutz in der Gasmangellage auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Mit der 14. Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollen im Fall einer ernsten oder eheblichen Gasmangellage mehrere immissionsschutzrechtliche Verfahrenserleichterungen und Ausnahmen zulässig sein. (z.B. beim Brennstoffwechsel).

Das baden-württembergische Umweltministerium (UM) hat einen „Leitfaden zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG“ veröffentlicht.

Im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wurde am 8.7.2022 eine neue Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer (befristeten) Rechtsverordnung für u. a. Ausnahmen von bestimmten umweltrechtlichen Vorgaben geschaffen.

Viele Unternehmen besitzen noch alte Heizöltanks oder Brenner, die sowohl Gas als auch Heizöl oder Diesel (Dual Fuel) verfeuern können.

Die EU-Kommission hat einen Fragen-Antwort-Katalog zum Entwurf zur Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 22.9.2021 neue Leitlinien für die Luftqualität veröffentlicht. Die neuen Leitlinien der WHO wurden auf Basis umfangreicher epidemiologischer Studien erstellt und zeigen laut Bundesumweltministerium (BMU) auf, dass sich Luftschadstoffe auch unterhalb der bisherigen WHO-Richtwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken.

Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie legt den Stand der Technik für über 50.000 Anlagen in Deutschland fest und gibt als Verwaltungsvorschrift den Behörden ein bundeseinheitliches Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand.

Die neue Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) vom 6. Juli 2021 ist am 14. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2514) veröffentlicht worden und am 15. Juli 2021 in Kraft getreten.

Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesumweltministerium hat einen neuen Leitfaden über „Mindestangaben im Sicherheitsbericht“ gemäß der Störfallverordnung erarbeitet und veröffentlicht.

Am 15. Juli 2021 ist die „Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen“ in Kraft getreten.

Der Bundesrat hat der Novelle der 13. und 17. BImSchV unter bestimmten Änderungsmaßgaben zugestimmt. Die Bundesregierung hat die Änderungsmaßgabe des Bundesrates übernommen. Nun muss der Bundestag noch zustimmen.

Der Bundestag hat der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen mit geringfügigen Änderungen zugestimmt.

Das Land hat Informationen zur Anzeigepflicht der betroffenen Anlagenbetreiber nach § 6 der 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) und zum neuen Anlagenregister veröffentlicht, die hier abrufbar sind: https://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/37728/

Die EU-Kommission bewertet die bisherigen Maßnahmen der meisten der EU-Mitgliedsstaaten zur Begrenzung der Schadstoffemissionen in die Luft (NEC-Richtlinie (2016/2284/EU)) kritisch und regt - auch im Rahmen des EU Green Deals - weitere Anstrengungen an.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer Homepage den „Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) (Stand: 12.09.2022)“ veröffentlicht.

Am 31. Juli 2018 ist die neue 43. BImSchV – die Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - in Kraft getreten.

Die neue europäische NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive), die „Richtlinie (EU) 2016/2284 vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG“ wurde am 17.12.2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die IE-Richtlinie sieht vor, dass die Kommission Leitlinien für den Inhalt Ausgangszustandsberichts (AZB) nach Art. 22 IE-Richtlinie erstellt. Nun hat die Kommission ihre Leitlinien vorgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat eine Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie veröffentlicht. Die Arbeitshilfe wurde von der Umweltministerkonferenz beschlossen und zur Veröffentlichung freigegeben.

Die für die Überwachung relevanten Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU sind dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie den entsprechenden untergesetzlichen Regelungen zu entnehmen.

Die Europäische Kommission hat Anfang Mai Leitlinien zur Erarbeitung des Berichtes über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser gemäß der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) vorgelegt.

Durch die neue EU-Industrieemissionsrichtlinie und die fortwährenden Änderungen an dieser, müssen auch die damit verbundenen Arbeitsdokumente angepasst werden.