Ausgangszustandsbericht von Boden und Grundwasser

Die Europäische Kommission hat Anfang Mai Leitlinien zur Erarbeitung des Berichtes über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser gemäß der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) vorgelegt. Der Ausgangszustandsbericht (AZB) muss für alle Industrieanlagen erstellt werden, die unter die IE-Richtlinie fallen und in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird. Er dient der Beweissicherung des Zustandes von Boden und Grundwasser auf dem Anlagengrundstück zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Nach Stilllegung der Anlage ist der Betreiber verpflichtet, den Zustand wieder herzustellen, der im AZB festgehalten worden ist.
Die Erarbeitung entsprechender Leitlinien durch die Kommission ist in Art. 22 IE-Richtlinie ausdrücklich vorgesehen. Die Leitlinien wurden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht (den Text finden Sie unter nebenstehendem Link). Die Mitgliedstaaten sollen die Leitlinien bei der Umsetzung der IE-Richtlinie verwenden. Die EU-Kommission wird die Leitlinien ebenfalls heranziehen, um die den AZB betreffenden Informationen in den Berichten der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der IE-Richtlinie zu bewerten.
Bekanntlich hat in Deutschland die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) bereits eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht erstellt, die im vergangenen Herbst veröffentlicht worden ist und sowohl Vollzug als auch Anlagenbetreiber dabei unterstützen soll, den Ausgangszustandsbericht zu erstellen. Die LABO-Arbeitshilfe geht hinsichtlich der Anforderungen an den AZB wesentlich weiter ins Detail als Leitlinien der EU-Kommission. Dennoch enthalten die Leitlinien einige hilfreiche Hinweise, u. a. einen Vorschlag zur systematischen Herangehensweise bei der Vorbereitung eines AZB und eine Checkliste für die Bestandsaufnahme und den Bericht über den Ausgangszustand.
Soweit bekannt, ist vorgesehen, dass die LABO ihre Arbeitshilfe erstmals 2015 überarbeiten wird. Dabei sollen die in den Ländern bis dahin gesammelten Erfahrungen mit dem AZB berücksichtigt werden. Die LABO wird dann auch zu prüfen haben, ob sich aus den Leitlinien der EU-Kommission ein Änderungsbedarf für die Arbeitshilfe ergibt.
Quelle: DIHK

NACHTRAG:
Eine überarbeitete Form der LABO-/LAWA-/LAI-Arbeitshilfe vom 16.08.2018 zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser ist unter nebenstehendem Link abrufbar. Auch die Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht mit Stand 09.03.2017 finden Sie nebenstehend.