IED: Rückmeldebitte zur zweiten Verbändeanhörung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen bis 10.08.2025
Das BMUKN hat erneut ein Artikelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) an Verbände versandt. Neben Anpassungen der Entwürfe aus November 2024 sind auch Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Umweltauditgesetz (UAG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Die zahlreichen Dokumente beinhalten Gesetzesentwürfe im Änderungsmodus, Synopsen und Fact-Sheet.
Das BMUKN listet folgende wesentliche Änderungen zu den Referentenentwürfen aus 2024 auf:
- Umstrukturierung der Änderungen des BImSchG
- Ausdifferenzierung des Gesetzeszwecks in § 1 BImSchG
- Regelung neuer IE-Anlagenbetreiberpflichten ohne Pflicht zur effizienten Wasserverwendung in neuem § 5 Absatz 4 BImSchG
- Bündelung der IE-anlagenspezifischen Ermächtigungsgrundlagen in § 7a BImSchG
- Vereinfachung der Terminologie
- Sonderregelung für Nebenbestimmungen für IE-Anlagen in § 12a BImSchG
- Regelung der Auswirkungsanalyse und nachlaufenden Überwachungsverpflichtung u. a. bei Ausnahme oberhalb der Emissionsbandbreiten in § 29c BImSchG
- Bündelung der IE-anlagenspezifischen Überwachungsregelungen in neuem § 52a BImSchG
- Verankerung der Pflicht zur Umsetzung eines Umweltmanagementsystems in neuem § 58e BImSchG
- Aufnahme der Änderungen des WHG zur Umsetzung der novellierten IED
- Überarbeitung der Änderungen des KrWG und BBergG
- Aufnahme von Änderungen des UAG
- Aufnahme von Änderungen des UVPG
An der Mantelverordnung wurden nur wenige Änderungen vorgenommen. Als wesentlich aufgefallen sind uns im Artikel 3 (Verordnung über die Umsetzung von Vorgaben an ein Umweltmanagementsystem und von Umweltleistungswerten in Industrieanlagen – 45. BImSchV) § 3 Absatz 4, nach dem bei der Vorschrift zu einem Chemikalienverzeichnis auf Gefahrstoff- und Abwasserverordnung verwiesen wird.
Weiterführende Unterlagen finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen unter "Weitere Informationen".
Die DIHK plant zu der Anhörung die DIHK-Stellungnahme von Januar 2025 zu den Referentenentwürfen aus 2024 zu aktualisieren. Gerne nehmen wir dazu Änderungswünsche und Ergänzungen auf. Insbesondere bittet das BMUKN um Kommentierung der Neuerungen im Vergleich zu den Referentenentwürfen aus 2024.
Wir bitten um Rückmeldung bis zum 10. August 2025, freuen uns aber für die spätere parlamentarische Beratung der Gesetze auch über spätere Hinweise. Auf Wunsch können Ihre Anmerkungen auch in anonymisierter Form an die DIHK weitergeleitet werden.Beteiligen Sie sich jetzt!
Quelle: DIHK (angepasst)