Klimaschutz: Klima- und Transformationsfond (KTF): Nur gut 50 Prozent der Mittel 2023 abgeflossen

Trotz vorhandener Mittel wurden die Gelder aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) 2023 zögerlich abgerufen. Auch der Mittelabfluss aus den besonders wirtschaftsrelevanten Fördertöpfen verlief schleppend.
Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 hatte Auswirkungen auf den KTF. Das mit dem Urteil für nichtig erklärte Zweite Haushaltsgesetz aus dem Jahr 2021 sah Zuführungen an das Sondervermögen in Höhe von 60 Mrd. Euro vor. Die Entscheidung des BVGs machte Einsparung in gleicher Höhe notwendig. Entsprechend wurden die ursprünglichen Soll-Werte um 60 Mrd. Euro gekürzt und die noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung gesperrt. Der Fond finanzierte sich 2023 daher aus den Erlösen des nationalen und EU-Emissionshandels und den Entnahmen aus den Rücklagen.  
Die noch zur Verfügung stehenden Mittel wurden zum großen Teil für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) (11,1 Mrd. €), Zuschüsse zum Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (2,6 Mrd. €) und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen (1,6 Mrd. €) ausgegeben. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben im Rahmen des KTF auf rund 20,1 Mrd. Euro. Damit liegen die tatsächlichen Ausgaben deutlich unter den veranschlagten Ausgaben von 36 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Mittelausschöpfung von 55 Prozent. Der Fond konnte sich daher (fast) vollständig aus den Erlösen des nationalen und EU-Emissionshandels (rund 19 Mrd. Euro) und den Entnahmen aus den Rücklagen finanzieren.   
Vor allem für die Dekarbonisierung der Industrie, Zuschüsse für stromintensive Unternehmen und die Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe wurde wesentlich weniger ausgegeben als ursprünglich im Wirtschaftsplan für 2023 veranschlagt. Allein für die Dekarbonisierung der Industrie wurden nur 36,2 Millionen Euro abgerufen, geplant waren rund 2,2 Milliarden Euro. Begründet wird dies mit dem zu diesem Zeitpunkt (noch) fehlenden europäischen Rechtsrahmen. Insgesamt führt das Bundesfinanzministerium an mehreren Stellen Begründungen für die Minderentnahmen an (siehe Anhang). Häufig genannt werden bspw. der Fachkräftemangel, Störungen der Lieferketten, die Auswirkung des Haushaltsurteils und Preissteigerungen aufgrund der Corona-Pandemie bzw. des Ukraine-Krieges.  
Für das laufende Jahr 2024 sieht der Wirtschaftsplan erneut eine Primärfinanzierung aus dem nationalen und dem EU-Emissionshandel in Kombination mit Entnahmen aus den Rücklagen vor. Insgesamt liegen die geplanten Einnahmen damit bei rund 49,5 Milliarden Euro. Dem stehen Ausgaben in Höhe von 49,1 Milliarden Euro gegenüber. 
Die Veröffentlichung des Finanzministeriums enthält detaillierte Informationen über die Aktivitäten des Fonds im Jahr 2023 und die erwarteten Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen für 2024. 
Den gesamten KTF-Bericht können Sie nebenstehend als PDF herunterladen.  
Quelle: DIHK (angepasst)