Städtebauförderung
Der Bund und das Land bieten Unterstützung an, um Dörfer und Städte sowie deren Zentren mit ihren städtebaulichen Funktionen zu stärken, um Missstände zu beheben, um Aufgaben und Herausforderungen zu bewältigen und um neue, nachhaltige städtebauliche Strukturen zu schaffen. Häufig werden die Kosten auf die Schultern von Bund, Land und Kommune verteilt. Investitionen mit Folgen: Aus überholungsbedürftigen Strukturen entstehen neue, attraktive Gebiete – für Bürger*innen und Unternehmen.
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Mit dem Programm "Lebendige Zentren" werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz" gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiter entwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben in Quartier gemeinsam gestalten
Das bisherige Programm "Soziale Stadt" wird mit dem neuen Programm "Sozialer Zusammenhalt" fortentwickelt. Die Programmziele bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Das neue Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus (z. B. Klimafolgenanpassung) und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Es gelten weiterhin die Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung für Altbauten und den Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen. Die Förderung des Rückbaus wurde wegen wesentlich gestiegener Bau- und Entsorgungspreise von 35 Euro/m² auf 55 Euro/m² erhöht.
2020 wird nach 50 Jahren das Städtebaufördersystem komplett überarbeitet. Unter anderem werden die oben genannten Programme zu weniger Fördertöpfen zusammengefasst. Allgemeine Informationen zur Städtebauförderung sowie der aktuelle Stand der Weiterentwicklung des Fördersystems sind auf der Website des Niedersächsischen Bauministeriums zu finden.