Kommunale Einzelhandelskonzepte

Der Einzelhandel prägt das Gesicht einer Stadt – und sorgt für Diskussionen. Denn die Meinungen über neue Geschäfte, Einkaufscenter und Ladenzeilen gehen oft auseinander. Die Verantwortlichen müssen sich viele Fragen stellen: Ist das Projekt uneingeschränkt positiv für die Kommune? Gibt es einen geeigneteren Standort? Schließt das Geschäft tatsächlich eine bestehende Versorgungslücke? Bei der Suche nach den richtigen Antworten helfen kommunale Einzelhandelskonzepte. Damit können Städte und Gemeinden ihre Einzelhandelsentwicklung steuern und neue Investitionen dahin lenken, wo es nach ihren Vorstellungen am meisten Sinn macht.
Was ein Einzelhandelskonzept ausmacht, ist schnell erklärt: Das Konzeptpapier analysiert die bestehenden Handelsstrukturen und zeigt Angebotslücken. Im Blickpunkt stehen alle Standorte und Flächen, die zukünftig eine Entwicklungsoption darstellen sollen. Eine Kommune verschafft sich damit einen Überblick über das Jetzt – und das mögliche Morgen. Mit einem Einzelhandelskonzept können Städte und Gemeinden Ortskerne und andere Einkaufslagen strategisch entwickeln. Gleichzeitig freuen sich die ansässigen Händler über Planungssicherheit, denn eine klare Entwicklungsstrategie schließt großflächigen Einzelhandel an überraschenden Standorten von vornherein aus. Die Vorteile strategischer Planung liegen klar auf der Hand, doch oft fehlt dieses durchdachte Vorgehen in der Praxis: Im Moment haben zwei Drittel aller niedersächsischen Kommunen kein oder nur ein veraltetes kommunales Einzelhandelskonzept.
Eine fundierte Analyse der aktuellen Standortgegebenheiten und der Einzelhandelsstruktur ist die Basis jedes Einzelhandelskonzepts. Neben räumlichen, funktionalen, ökonomischen und soziodemografischen Rahmendaten des Standorts muss vor allem das örtliche Einzelhandelsangebot erfasst werden. Auch die sogenannten Komplementärnutzungen sind zu berücksichtigen, da sie viele potenzielle Kunden an den Standort ziehen – zum Beispiel Gastronomie, Dienstleister und Kultureinrichtungen. In jedem Einzelhandelskonzept müssen außerdem zentrale Versorgungsbereiche festgelegt werden. Betriebe, die außerhalb dieser Flächen liegen, sehen sich mit Beschränkungen konfrontiert. Deshalb ist bei diesem Thema besondere Sorgfalt geboten. Begehungen und Gespräche mit Betroffenen sind unumgänglich. Ein weiterer Bestandteil eines Einzelhandelskonzepts ist die Sortimentsliste, die Warengruppen als nahversorgungsrelevant, nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevant sowie zentrenrelevant klassifizieren. Der Analyse und Kategorisierung folgen das Definieren von Leitsätzen und Empfehlungen sowie das Festlegen von Standorten. Im Sinne einer lebendigen Stadt mit einer strategisch entwickelten Einzelhandelsstruktur. Durchdacht – mit Kopf und Konzept.
Die IHK-Vollversammlung hat sich klar für die Aufstellung von Einzelhandelskonzepten ausgesprochen. In der Forderung heißt es: „Konzepte sollten von Stadt- und Gemeinderat als Entwicklungsperspektive beschlossen werden. Eine überörtliche Steuerung durch regionale Konzepte ist wünschenswert.“ Um den beteiligten Akteuren zu helfen, haben die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern einen Leitfaden veröffentlicht: „Kommunale Einzelhandelskonzepte“. Politik und Verwaltung sind aufgefordert, Einzelhandelskonzepte als wirkungsvolles Instrument für lebendige Städte und Gemeinden zu nutzen. Der IHK-Leitfaden präsentiert relevante Methoden, Voraussetzungen und eine praktische Anleitung zur Erstellung eines Konzepts. Bei Interesse kann der Leitfaden bei unserer IHK kostenlos angefordert werden - oder an dieser Stelle online abgerufen werden: Kommunale Einzelhandelskonzepte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1903 KB).