Nr. 6228014
IHK Hannover

Bau- und Planungsrecht

Aus bau- und planungsrechtlichen Vorschriften ergeben sich einige bürokratische Pflichten. Hier erfahren Sie, welche aus Unternehmenssicht bei Standortplanungen besonders wichtig sind.

Diese Informationen können ebenfalls helfen:

In den folgenden Beiträgen finden Sie weitere Informationen, Details und Hilfestellungen rund um die Bürokratie im Bau- und Planungsrecht.

Planen & Bauen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat präzisiert, wann Einzelhandelsansiedlungen als „integriert“ einzustufen sind. Das Gericht konkretisiert damit die Zulässigkeitsvoraussetzungen großflächiger Einzelhandelsneuansiedlungen außerhalb von Innenstädten und Ortskernen.

Planen & Bauen

Für gewerbliche Tätigkeiten in Wohnungen gelten teilweise sehr restriktive baurechtliche Vorschriften - auch wenn nur ein Raum (um-)genutzt werden soll. Die IHK empfiehlt Unternehmen und Gründern, sich frühzeitig zu informieren.

Planen & Bauen

Man spricht immer dann von einer Nutzungsänderung, wenn sich die neue Nutzung von der bisher genehmigten Nutzung inhaltlich so unterscheidet, dass für die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderung gelten. Zu beachten ist, dass eine Nutzungsänderung in der Regel einer neuen Baugenehmigung bedarf. Wir empfehlen deshalb bei Nutzungsänderungen grundsätzlich eine Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Bauamt einzuplanen.

Planen & Bauen

Durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird geregelt, welche Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind und in welchem Umfang das Grundstück bebaut werden darf. Deshalb ist es wichtig, dass sich Investoren/Bauherrn – insbesondere wenn Gewerbenutzungen geplant sind – vor dem Grundstückskauf bzw. vor der Bebauung darüber informieren, welche Baugebietskategorie für das Grundstück im Bebauungsplan, der auf der BauNVO basiert, festgelegt ist.

Planen & Bauen

Bislang galt, dass die zulässige Größe von Verkaufsflächen des Einzelhandels grundsätzlich nur in Sondergebieten (SO) festgesetzt werden darf. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht eine abweichende, allerdings umstrittene Entscheidung getroffen.