Nochmals Hinweis zum Transparenzregister – es drohen Bußgelder
Der wirtschaftliche Eigentümer einer eingetragenen Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder juristischen Person des Privatrechts (GmbH, UG, AG u. a.) ist potenziell dazu verpflichtet, Informationen an das Transparenzregister zu melden.