Ausbildungsberatung

Einstellung von Auszubildenden

Sie wurden von unserem Ausbildungsberaterteam ausführlich über alle Details der beruflichen Erstausbildung informiert? Wenn nicht, sollten Sie einen Termin vereinbaren.


1. Bewerberinnen und Bewerber

Sie erfüllen als Ausbildungsbetrieb alle Voraussetzungen, um mit Hilfe der entsprechenden Ausbildungsverantwortlichen in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Wenn Sie nicht schon durch ein Praktikum, während der Berufsbildungsmesse oder durch direkte Bewerbungen eine Bewerberin oder einen Bewerber gefunden haben, die oder der Ihren Anforderungen gerecht wird, melden Sie Ihr Interesse bei der Arbeitsagentur oder in unserer Lehrstellenbörse an.

2. Bewerberauswahl

Aus den üblichen Bewerbungsunterlagen wählen Sie aus. Möchten Sie darüber hinaus einen Einstellungstest machen? Hierfür bieten verschiedene Anbieter spezielle Tests an, z. B ist der Grundwissentest aus dem FeldhausVerlag ein einfaches und geeignetes Hilfsmittel ebenso die Tests aus dem U-Form-Verlag. Ein kurzes Praktikum vervollständigt das Bild, das Sie sich von Ihren zukünftigen Mitarbeitern machen können.

3. Vertragsabschluss

Laden Sie sich den Berufsausbildungsvertrag auf Ihren PC und füllen Sie ihn vollständig aus. Vor Beginn der Ausbildung muss der Antrag auf Eintragung sowie mindestens eine Kopie des von allen Beteiligten unterschriebenen Vertrags an die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern geschickt werden. Gibt es einen Vormund, sind drei Exemplare erforderlich. Diese werden zuvor vom Vormundschaftsgericht abgezeichnet. 
Die Ausbildung kann jederzeit beginnen. In der Regel startet sie mit dem ersten Tag eines Monats gegen Ende der Sommerferien. Beachten Sie bitte weitere Informationen zu folgenden wichtigen Punkten:
Ein Ausbildungsplan muss beigefügt sein.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Alter.
Die Vergütung muss angemessen sein.

4. Ärztliche Untersuchung

Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, müssen eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz machen lassen. Die Bescheinigung darüber senden Sie bitte mit dem Vertrag an die IHK.

5. Berufsschule

Damit die Berufsschulen planen können, bitten wir darum, die Auszubildenden so früh wie möglich dort anzumelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Schule eine Nachricht, wann der Unterricht beginnt und wie er organisiert ist.

6. Probezeit

Für die Einführung in das Unternehmen sollte man sich ausreichend Zeit nehmen. Selbstverständlich sind vom ersten Tag der Berufsausbildung an alle Rechte und Pflichten zu beachten.
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Der Ausbildende ist während der Probezeit verpflichtet, die Eignung des Auszubildenden für den zu erlernenden Beruf besonders sorgfältig zu prüfen. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen fristlos schriftlich gekündigt werden.

7. Ausbildungsnachweis

Die Auszubildenden müssen einen Nachweis über die Ausbildung führen und regelmäßig vorlegen. Einen entsprechenden Ausbildungsnachweis können Sie sich auf Ihren PC laden. Es muss dem Auszubildenden ermöglicht werden, das Heft während der Arbeitszeit zu führen. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.