SIHK-Pressemeldung
SIHK erinnert an Anmeldefrist für die Winterprüfung 2024/25
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) informiert alle Auszubildenden und deren Ausbildungsbetriebe, dass die Frist zur Anmeldung für die Winterprüfung 2024/25 am 1. September 2024 endet.
Die fristgerechte Anmeldung ist entscheidend für die reibungslose und planbare Durchführung der Prüfung. Aufgrund der Anzahl an Anmeldungen erhalten Sie keine Eingangsbestätigung nach der Einreichung der Anmeldung. Sollten wir Rückfragen zur Prüfungsanmeldung haben, wenden wir uns proaktiv an den angegebenen Ansprechpartner der jeweiligen Anmeldung.
Nach Zulassung erhalten die Betriebe einen Monat vor den schriftlichen Prüfungstermin eine Einladung mit allen relevanten Informationen. Die Auszubildenen erhalten zum gleichen Termin ihren Aktivierungscode für das Azubi-Infocenter sowie für alle weiteren prüfungsrelevanten Programme.
Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Absatz 1 BBiG können nicht mehr eingereicht werden, da die Einreichungsfrist überschritten ist. Die erforderlichen Anträge mussten mindestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss vollständig ausgefüllt bei der SIHK vorliegen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Ausbildungsprüfungen zur Verfügung unter berufsausbildung@hagen.ihk.de
19. August 2024