SIHK-PRESSEMELDUNG

SIHK berät bei der Ausbildung junger Geflüchteter

„Viele Unternehmen sind noch auf der Suche nach passenden Auszubildenden, und auch geflüchtete junge Menschen sind verstärkt auf der Suche nach einer gesicherten beruflichen Zukunftsperspektive: Sie wünschen sich eine duale Berufsausbildung“, so Thomas Haensel, Geschäftsbereichsleiter ‚Menschen bilden‘ bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK).
Wie finden beide Seiten zusammen? Schließlich wollen die Unternehmen sicherstellen, dass Geflüchtete nicht nur für die Ausbildung, sondern darüber hinaus in ihrem Unternehmen bleiben. Möglichkeiten und Sicherheit bieten die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG), um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung als Fachkraft den Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Bereits seit dem 1. März ergänzt die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG die Ausbildungsduldung.
Bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) ist Abdullah Kabadayi Experte in Fragen rund um die Ausbildungsintegration junger Geflüchteter. Er beantwortet an jedem ersten Montag eines Monats Unternehmen, Personal- und Ausbildungsverantwortliche zum, Thema. Die nächste Sprechstunde findet statt am Montag, 2. September, von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 02331 390-268. Fragen können auch per Mail geschickt werden an abdullah.kabadayi@hagen.ihk.de.
29.08.2024