SIHK-Pressemeldung

Grundsteuerbewertung nach Verkehrswert möglich

In der aktuellen Diskussion um die neuen Grundsteuerwerte und die damit verbundenen, teilweise erheblichen Belastungsverschiebungen, weist die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) darauf hin, dass die NRW-Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über die Einführung der optionalen differenzierten Hebesätze auch den Nachweis eines niedrigeren Grundstückswertes mittels Verkehrswertgutachten gesetzlich verankert hat.
Korrektur auch nach Einspruchsfrist möglich
Die SIHK empfiehlt daher ihren Mitgliedsbetrieben, sich die Feststellungsbescheide über den Grundsteuerwert noch einmal genau anzuschauen. Liegt der ermittelte Grundsteuerwert um mehr als 40 Prozent über dem Preis, der gewöhnlich bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, ist von den Finanzämtern der niedrigere Wert anzusetzen.
„Damit hat NRW bereits auf Kritik des Bundesfinanzhofes reagiert“, erläutert SIHK-Steuerexpertin Kirsten Jütte die Gesetzesänderung. „Das Gute ist, dass fehlerhafte Feststellungsbescheide jederzeit, auch noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist, mittels Fortschreibung korrigiert werden können. Da die Berichtigung allerdings nicht rückwirkend greift, raten wir dazu, entsprechende Anträge noch in diesem Jahr zu stellen, damit die Grundsteuer bereits ab 2025 auf Basis des richtigen Wertes festgesetzt werden kann.“
20. August 2024