PRESSEMELDUNG
NIS-2-Richtlinie: deutscher Regierungsentwurf des Umsetzungsgesetzes verabschiedet
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 den Referentenentwurf zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz verabschiedet hat. Bis zum 17. Oktober 2024 muss die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf Bundesebene abgeschlossen sein.
Der Gesetzesentwurf sieht für viele Unternehmen und Organisationen in 18 kritischen Sektoren Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten vor – auch für viele, die bisher nicht betroffen waren. Auch Unternehmen von mindestens 50 Beschäftigten oder mit einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. Euro, die in einem der Sektoren (z. B. digitale Dienste oder Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen) tätig sind, werden verpflichtet die neuen Regelungen einzuhalten. Verstöße werden mit hohen Geldbußen sanktioniert. Die Geschäftsleitungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Überwachung und Bewertung bzw. Erkennung von Risiken zu haben.
Die Betroffenheit eines Unternehmens von der NIS-2-Richtlinie hängt davon ab, ob es Schwellenwerte für die Anzahl der Mitarbeiter oder des Jahresumsatzes und der Jahresbilanzsumme überschreitet und in einem bestimmten Sektor tätig ist. Es erfolgt dabei eine Unterscheidung zwischen besonders wichtigen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen. Auch sind die Anforderungen, die die betroffenen Unternehmen erfüllen müssen, nicht dieselben. Ob ein Unternehmen betroffen ist, muss dieses selbst ermitteln, da eine Unterrichtung über die Betroffenheit nicht erfolgt. Umzusetzende Maßnahmen sind u.a. die Einrichtung von Informationssicherheitsmanagementsystemen und Durchführung von Risikoanalysen.
„Es ist daher ratsam, sich mit der Betroffenheit und den Maßnahmen so früh und schnell wie möglich zu befassen, da ansonsten Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden können“, erklärt SIHK-Rechtsexpertin Natalie Weskamp.
Weitere Informationen: www.sihk.de/nis2.