FAQ bereits verfügbar
NRW-Härtefallregelung für KMU startet im März
Mit der Härtefallhilfe wird das Land NRW energieintensive KMU, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb unterstützen, bei denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Das Programm soll im März starten, eine erste FAQ-Liste ist bereits online.
- Zunächst sollen KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können (Stufe 1).
- In Sonderfällen können KMU, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2).
- Zusätzlich bekommen KMU, deren Kosten für Öl, Pellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe (Stufe 3).
- Für besondere Ausnahmekonstellationen richtet Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern eine eigene Härtefallkommission ein.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen ihren Hauptsitz haben. Im März soll eine einfache digitale Antragstellung für Stufe 1 möglich sein wird. In weiteren Schritten soll zu einem späteren Zeitpunkt die Beantragung für Härtefälle der Stufen 2 und 3 möglich sein. Die Registrierung für das digitale Antragsverfahren wird voraussichtlich bis zum 30. September 2023 ausschließlich über ein Portal der NRW.BANK möglich sein.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
14.02.2023