FAQ bereits verfügbar

NRW-Härtefallregelung für KMU startet im März

Mit der Härtefallhilfe wird das Land NRW energieintensive KMU, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb unterstützen, bei denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Das Programm soll im März starten, eine erste FAQ-Liste ist bereits online.
  1. Zunächst sollen KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können (Stufe 1).
  2. In Sonderfällen können KMU, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2).
  3. Zusätzlich bekommen KMU, deren Kosten für Öl, Pellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe (Stufe 3).
  4. Für besondere Ausnahmekonstellationen richtet Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern eine eigene Härtefallkommission ein.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen ihren Hauptsitz haben. Im März soll eine einfache digitale Antragstellung für Stufe 1 möglich sein wird. In weiteren Schritten soll zu einem späteren Zeitpunkt die Beantragung für Härtefälle der Stufen 2 und 3 möglich sein. Die Registrierung für das digitale Antragsverfahren wird voraussichtlich bis zum 30. September 2023 ausschließlich über ein Portal der NRW.BANK möglich sein.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
14.02.2023