Keine Förderung für Gasheizungen

Bundesregierung ändert die Förderung für effiziente Gebäude

Die Bundesregierung ändert die Förderung für effiziente Gebäude und legt den Schwerpunkt auf die energetische Sanierung. Die Änderungen treten seit dem 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.
In Anbetracht der aktuellen Energiekrise und der Wichtigkeit, Energie zu sparen, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reform der Gebäudeförderung vor. Es bleibt bei der Breitenförderung für alle Antragssteller: Auch weiterhin können Unternehmen von der Förderung profitieren.
  • Für Komplettsanierungen gelten seit dem 28. Juli neue Förderbedingungen (Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW).
  • Für Einzelmaßnahmen bei einer Sanierung, beispielsweise Fenstertausch, gelten ab dem 15. August die neuen Förderbedingungen (Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA).
  • Die Neubauförderung wird erst für das Jahr 2023 angepasst.
Im Herbst 2022 werden einige weitere Änderungen eingeführt. Das Prinzip der flächendeckenden Förderung aller Antragsteller wird beibehalten: Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen können weiterhin Gebäudeförderung in Anspruch nehmen. Es sind zusätzliche Mittel aus dem Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen. Mit der Reform sollen jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich werden, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen. Das sind 4 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Allerdings werden die Fördersätze um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt! Einzelmaßnahmen werden beim BAFA, systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt.
Mit der Reform soll das Ambitionsniveau geförderter Sanierungsmaßnahmen gesteigert und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beschleunigt werden. Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt und jegliche Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“) und Gas-Hybridheizungen gestrichen.
01.08.2022