Bundesregierung ändert die Förderung für effiziente Gebäude

Der Schwerpunkt der Bundeförderung für effiziente Gebäude liegt auf der energetische Sanierung.
In Anbetracht der Energiekrise und der Wichtigkeit, Energie zu sparen, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reform der Gebäudeförderung vor. Es bleibt bei der Breitenförderung für alle Antragssteller: Auch weiterhin können Unternehmen von der Förderung profitieren.
  • Für Komplettsanierungen
  • Für Einzelmaßnahmen bei einer Sanierung, beispielsweise Fenstertausch
  • Die Neubauförderung
Das Prinzip der flächendeckenden Förderung aller Antragsteller wird beibehalten: Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen können weiterhin Gebäudeförderung in Anspruch nehmen. Es sind zusätzliche Mittel aus dem Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen. Mit der Reform sollen jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich werden, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen. Das sind 4 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Allerdings werden die Fördersätze um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt! Einzelmaßnahmen werden beim BAFA, systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt.
21.10.2025