Kein Eingriff in den Markt

Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Nach Aussage von Minister Habeck ist die Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet, die Lage ist aber angespannt. In der Bundesregierung werde über weitere finanzielle Entlastungsmaßnahmen beraten.
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt. In der Alarmstufe können Netzbetreiber Gaskunden darum bitten, freiwillig ihre Gasflüsse zu erhöhen oder ihren Gasverbrauch zu verringern. Von dem sogenannten Preisanpassungsmechanismus, den § 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) ermöglicht, macht die Bundesregierung vorerst noch nicht Gebrauch. Damit ist es den Versorgern nicht möglich, außervertraglich ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf das Niveau der gestiegenen Einkaufspreise anzupassen. Zugleich hat die Bundesregierung eine Kreditlinie von zunächst 15 Milliarden Euro zur Speicherbefüllung zur Verfügung gestellt, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Noch im Sommer soll zudem ein Gasauktionsmodell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. In der Alarmstufe erfolgt kein staatlicher Eingriff in den Gasmarkt, es ist aber mit einem höheren Preisniveau zu rechnen.
Zwar sind die Gasspeicher mit 58 Prozent stärker gefüllt als im Vorjahr. Doch sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar. Dies zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur. Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt und die Ausrufung der Alarmstufe notwendig gemacht hat.
23.06.2022