Ratierliche Allgemeinverfügung

Vorbereitungen auf eine Gasmangellage – Information der BNetzA

Trotz guter Vorzeichen kann auch für diesen Winter eine Gasmangellage nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat uns die Bundesnetzagentur (BNetzA) gebeten, unsere Unternehmen über die Grundlage ihres Handelns in einer Gasmangellage zu informieren und die ratierliche Allgemeinverfügung zu erläutern.
Die Gasversorgung in Deutschland ist nach Aussage der BNetzA stabil und die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Dennoch bleiben trotz einer guten Ausgangslage für den jetzigen Winter gewisse Restrisiken, weshalb eine Gasmangellage nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Die Bundesnetzagentur möchte den Unternehmen zunächst die Grundlagen ihres Handelns in einer Gasmangellage darstellen und die ratierliche Allgemeinverfügung erläutern. Eine solche Allgemeinverfügung ist für kleine bis mittelgroße gewerbliche und industrielle Gasverbraucher relevant.
Das Schreiben der BNetzA (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 59 KB) enthält Ingformationen zur Wirkungsweise und wie Sie als Unternehmen die ratierliche Allgemeinverfügung umsetzen müssen.
Bei dem Anschreiben handelt es sich um eine Information der Bundesnetzagentur, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die im Dokument genannten Kontaktdaten!
19.12.2023