Förderprogramm aktualisiert

Weg vom Gas – NRW fördert KMU

Produzierende Unternehmen stehen vor einer doppelten Herausforderung: Energie und Kosten müssen unmittelbar eingespart werden, gleichzeitig aber sind Investitionen in die Klimaneutralität des Betriebes erforderlich, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Ein neues Förderpaket des NRW-Wirtschaftsministeriums soll es KMU erleichtern, zeitnah praktische Schritte in Richtung Klimaneutralität zu unternehmen und diese mit einem schlüssigen Gesamtkonzept zu verbinden.
Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen. Für den Mittelstand werden vier Fördermodule angeboten.

Förderung der Erstberatung zur klimaneutralen Transformation

Das Angebot richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit maximal 49 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von bis zu 10 Millionen Euro. Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Beratungsleistungen und ggf. notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen.
Gefördert werden maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro. Der förderfähige Tagessatz ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.
In den Beratungen inklusive der schriftlichen Handlungsempfehlungen sind grundsätzliche Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen
  • zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • zur Nutzung von Abwärme und
  • zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel
innerhalb des Betriebs zu identifizieren.

Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitende. Gefördert wird die Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Transformation von Unternehmen im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen sowie Untersuchungen zur Konzepterstellung. In den Konzepten sind prozessspezifische Potentiale
  • zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel
  • zum Carbon Management, insbesondere durch Wechsel der Einsatzstoffe, der Kreislaufführung und des Kohlenstoffdioxid-Managements,
  • zur langfristigen Nutzung von Abwärme innerhalb und außerhalb des Betriebs
zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Potenzialausschöpfung zu definieren.
Gefördert werden maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro. Für Klein- und Kleinstunternehmen beträgt die Förderhöhe maximal 65 Prozent bei gleicher Förderhöchstgrenze.

Förderung von Wärmekonzepten

Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden. Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme in Unternehmen.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung. In den Konzepten sind die Möglichkeiten
  • zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und/oder Kältebereitstellung und -nutzung,
  • zum Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
  • zur effizienten elektrischen Wärmeerzeugung auch unter Berücksichtigung von Speichertechnologien und
  • zum effizienten Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse,
sowie optional
  • zur effizienten und CO2-mindernden externen Bereitstellung von Abwärme und/oder zur effizienten und CO2-mindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion
jeweils in dieser Reihenfolge zu prüfen. Als sinnvoll erkannte Maßnahmen sollen technisch und betriebswirtschaftlich konzipiert werden. Investitionskosten, Nutzungsdauern, wirtschaftliche Einsparungen sowie Einsparmengen von Brennstoffen sowie CO2-Einsparungen sind maßnahmenbezogen darzustellen.
Gefördert werden maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 25.000 Euro. Umfassen die Konzepte auch die Option externe Wärme, steigt die Förderhöchstgrenze auf 45.000 Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die maximale Förderhöhe 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 45.000 Euro.
Diese Angebote mit Zuschussförderung werden über die Bezirksregierung Arnsberg abgewickelt. Eine Antragstellung ist nur online möglich (siehe “Weitere Informationen”). Die Beratung und die Konzepterstellung müssen durch qualifizierte Berater anbieterneutral und unabhängig erfolgen.

Weg vom Gas (Kredit)

Diese Fördervariante des NRW.BANK.Universalkredits unterstützt bei der Umstellung der Energieversorgung von Erdgas auf erneuerbare Energien. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit maximal 250 Mitarbeitenden (ohne Umsatz-/Bilanzsummenbeschränkung). Das Land NRW bietet zinsgünstige Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 2 Mio. Euro mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 Prozent der Darlehenssumme. Finanziert werden Maßnahmen zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien:
  • Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung
  • Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung, insbesondere Windkraft, Photovoltaik
  • Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal
  • Investitionen in Technologien und Peripherien zur Umstellung von Gas auf Ab- und Prozesswärme
  • Konzepte zur Abwärmenutzung durch Kombination von Prozess- und Raumwärme (nicht förderfähig sind Investitionen in den ausschließlichen Ersatz der Gebäudebeheizung, z. B. ein Austausch der Gasheizung)
  • Investitionen in Maßnahmen, die im Produktionsprozess einer Umstellung von sämtlichen fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien dienen
28.03.2023