Sie befinden sich auf der Seite der Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen.
Möchten Sie diese Seite in einem Cookie als Ihre Heimat-IHK setzen?
Sie befinden sich auf der Seite der Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen.
Bisher ist die als Ihre Heimat-IHK hinterlegt. Wollen Sie die Seite der Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen in einem Cookie
als Ihre neue Heimat-IHK setzen?
Seit März 2021 werden im Energieverbrauchs-Kennzeichnungssystem anstelle der Stufen A+++ bis D ausschließlich die Stufen A bis G verwendet. Damit wurden auch neue Energiekennzeichen notwendig. Betroffen sind Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte. Lampen und Leuchten müssen seit dem 1. September nach der neuen Skala gekennzeichnet sein. Die neuen Vorgaben ergeben sich aus Verordnungen zur Ökodesign–Richtlinie.
Verpflichtungen der Hersteller und Händler
Als Hersteller mit Sitz in der EU, Importeur oder Bevollmächtigter eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers müssen Sie vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der EU
alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) registrieren
sicherstellen, dass jedes von Ihnen verkaufte Gerät mit einem vorschriftsmäßigen Energieetikett versehen ist
den Händlern die Etiketten und das Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen
sicherstellen, dass die Etiketten so angebracht sind, dass sie in Geschäften und beim Online-Verkauf sichtbar und lesbar sind
Je nach Produkt geben die Labels nicht nur den Stromverbrauch an, sondern enthalten auch weitere energieverbrauchsbezogene und sonstige Informationen, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung unterstützen sollen. Dazu werden intuitiv verständliche Piktogramme verwendet, die z. B. den Wasserverbrauch pro Waschzyklus, den nutzbaren Rauminhalt oder die Geräuschemissionen betreffen.
Registrierungspflicht für Produkte
Geräte, für die ein Energielabel erforderlich ist, müssen in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (
EPREL-Datenbank) registriert werden, bevor sie sie auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte. Der Geltungsbereich der Produktdatenbank schließt alle energieverbrauchsrelevanten Produkte ein, für die eine delegierten Verordnung nach der EU-Rahmenverordnung 2017/1369 erlassen worden ist.
Effizienzklassen in der Werbung
Lieferanten und Händler müssen auf die Effizienzklasse des Produktes in der Werbung verweisen. Bei jeder Werbung für ein spezielles Modell ist auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hinzuweisen. Lieferanten und Händler dürfen nur für Produkte, die von der EU-Energielabel-Verordnung erfasst sind, Etiketten liefern oder ausstellen. Das Labeln von nicht erfassten Produkten ist unzulässig!
Gesetzliche Grundlagen
Das Energielabel beruht auf der EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichung (Verordnung (EU) 2017/1369). In Deutschland wird die Richtlinie durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes (EVPGV) in nationales Recht umgesetzt.