Neue Labels mit QR-Code

EU-Energieeffizienzlabel

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Seit März 2021 werden im Energieverbrauchs-Kennzeichnungssystem anstelle der Stufen A+++ bis D ausschließlich die Stufen A bis G verwendet. Damit wurden auch neue Energiekennzeichen notwendig. Betroffen sind Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte. Lampen und Leuchten müssen seit dem 1. September nach der neuen Skala gekennzeichnet sein. Die neuen Vorgaben ergeben sich aus Verordnungen zur Ökodesign–Richtlinie.

Verpflichtungen der Hersteller und Händler

Als Hersteller mit Sitz in der EU, Importeur oder Bevollmächtigter eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers müssen Sie vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der EU
  • alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) registrieren
  • sicherstellen, dass jedes von Ihnen verkaufte Gerät mit einem vorschriftsmäßigen Energieetikett versehen ist
  • den Händlern die Etiketten und das Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen
  • sicherstellen, dass die Etiketten so angebracht sind, dass sie in Geschäften und beim Online-Verkauf sichtbar und lesbar sind
Hersteller und Händler können Energieetiketten unter Verwendung des Energielabel-Generators oder durch Herunterladen der Etikettenvorlagen erstellen. Etiketten mit QR-Code können nur auf EPREL generiert werden.
Je nach Produkt geben die Labels nicht nur den Stromverbrauch an, sondern enthalten auch weitere energieverbrauchsbezogene und sonstige Informationen, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung unterstützen sollen. Dazu werden intuitiv verständliche Piktogramme verwendet, die z. B. den Wasserverbrauch pro Waschzyklus, den nutzbaren Rauminhalt oder die Geräuschemissionen betreffen.

Registrierungspflicht für Produkte

Geräte, für die ein Energielabel erforderlich ist, müssen in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung ( EPREL-Datenbank) registriert werden, bevor sie sie auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte. Der Geltungsbereich der Produktdatenbank schließt alle energieverbrauchsrelevanten Produkte ein, für die eine delegierten Verordnung nach der EU-Rahmenverordnung 2017/1369 erlassen worden ist.

Effizienzklassen in der Werbung

Lieferanten und Händler müssen auf die Effizienzklasse des Produktes in der Werbung verweisen. Bei jeder Werbung für ein spezielles Modell ist auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hinzuweisen. Lieferanten und Händler dürfen nur für Produkte, die von der EU-Energielabel-Verordnung erfasst sind, Etiketten liefern oder ausstellen. Das Labeln von nicht erfassten Produkten ist unzulässig!

Gesetzliche Grundlagen

Das Energielabel beruht auf der EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichung (Verordnung (EU) 2017/1369). In Deutschland wird die Richtlinie durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes (EVPGV) in nationales Recht umgesetzt.
26.11.2021