Fokusthema: Verpackungsrecht
Verpackungen sind längst mehr als nur eine Hülle für ein Produkt. Mit den neuen europäischen Vorgaben verändert sich das Verpackungsrecht grundlegend und stellt Unternehmen – vom Hersteller über den Importeur bis zum Händler - vor die Frage, welche Pflichten für sie konkret gelten. Wir geben Orientierung und zeigen, was hinter der PPWR steckt, welche Unternehmen betroffen sind und worauf es jetzt und in den kommenden Jahren ankommt.
- Rechtlicher Hintergrund
Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie löst die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie ab und schafft weitgehend einheitliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Ziel ist es insbesondere, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Verpackungen besser recyclingfähig zu machen sowie Wiederverwendung und den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern.In Deutschland wird die PPWR seit dem 12. August 2026 durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt. Das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ist mit Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft getreten. Bewährte Strukturen wie das Verpackungsregister LUCID, die Systembeteiligung und Datenmeldungen bleiben jedoch im Wesentlichen erhalten.
- Betroffenheit
Die PPWR betrifft grundsätzlich alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig vom verwendeten Material. Entsprechend groß ist der Kreis der betroffenen Unternehmen. Nicht nur Verpackungshersteller, sondern praktisch alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren herstellen, unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreiben, importieren, befüllen, versenden oder innerhalb der EU vertreiben, können Pflichten nach der PPWR treffen.Die PPWR unterscheidet dabei verschiedene Rollen, mit denen unterschiedliche Pflichten verbunden sind. Ein Unternehmen kann gleichzeitig mehrere Rollen innehaben. Entscheidend ist daher nicht allein die Branche, sondern welche Verpackung verwendet wird, wer sie herstellt bzw. befüllt, unter wessen Marke sie vertrieben wird, wo sie erstmals bereitgestellt wird und in welchem EU-Mitgliedstaat sie zu Abfall wird.
- Wesentlicher Inhalt
Für Unternehmen ist zunächst entscheidend, welche Rolle sie nach der PPWR einnehmen. Je nach Tätigkeit und Vertriebsweg können Unternehmen beispielsweise als Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber gelten. Davon hängt ab, welche konkreten Pflichten zu erfüllen sind.Besonders wichtig sind die Dokumentations- und Nachweispflichten. Für bestimmte Verpackungen müssen technische Unterlagen vorgehalten und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachgewiesen werden. Erzeuger müssen insbesondere prüfen, ob ihre Verpackungen den Vorgaben der PPWR entsprechen und gegebenenfalls eine Konformitätsbewertung durchführen. Dabei spielt auch die Zusammenarbeit mit Lieferanten eine wichtige Rolle, da notwendige Informationen zu Materialien, Zusammensetzung und Eigenschaften der Verpackung häufig aus der Lieferkette beschafft werden müssen.Daneben bleiben die bekannten Pflichten zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Systembeteiligung und Datenmeldung von großer Bedeutung. Besondere Aufmerksamkeit ist auch beim grenzüberschreitenden Vertrieb geboten. Wer verpackte Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versendet, kann dort eigenen Registrierungs- und Herstellerverantwortungspflichten unterliegen.Weitere Vorgaben der PPWR werden in den kommenden Jahren schrittweise wirksam. Dazu gehören insbesondere strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung sowie Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme.
- Zeitschiene
- Aus der IHK-Welt
- IHK Ostthüringen zu Gera: Das neue Verpackungsrecht
- IHK Ostthüringen zu Gera: Merkblatt
- DIHK-Merkblatt: Die neue europäische Verpackungsverordnung
- Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (IHK-Plattform): Webinare #38, #42, #43, #44
- debelux AHK: Neues zur EU-Verpackungsverordnung
FOKUSTHEMA-ONLINE: Verpackungsrecht
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Kontakt
Sylvia Knöfel
Recht und Steuern
Sachgebietsleiterin Recht und Steuern
Christoph Beer
Recht und Steuern