Onlinehandel innerhalb Europas

Wer Waren nach Europa exportiert, muss sich mit dem nationalen Verpackungsgesetz des jeweiligen europäischen Landes, in das exportiert werden soll, auseinandersetzen. Dabei gibt es viele unterschiedliche Regelungen zu beachten, u.a. Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Registrierung, Recyclingquoten und Kennzeichnung.
Die rechtlichen Grundlagen bildet die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Darüber hinaus muss bspw. die Ausgestaltung des Bußgeldkatalogs sowie die Schaffung einer Überwachungsbehörde zwingend in den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt werden, dies soll bis zum 12.02.2027 geschehen. Es steht den Staaten jedoch frei, weitere Regelungen zu treffen.
Nach aktuellem Stand muss jedes Unternehmen, das im EU-Ausland Verpackungen an Endabnehmer (gewerblich oder privat) abgibt und nicht über einen Standort verfügt, einen Bevollmächtigten bestellen.
Darüber hinaus muss man sich in einem nationalen Register eintragen und für die Entsorgung der in Umlauf gebrachten Verpackungen aufkommen.
Die Bevollmächtigten-Regelung ist jedoch umstritten und soll nach der Aussage der Umweltkommissarin ausgesetzt werden.
Was gilt in den einzelnen Ländern?

Stand: 31. August 2026