Umsetzung im Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze - Die Kernpunkte zur Umsetzung

1. Identifizierung Ihrer Rolle(n)

→ Welche Rolle/n nehmen Sie pro Verkaufseinheit ein? Legen Sie die
Anforderungen dahingehend fest. Sie können auch mehrere Rollen einnehmen.

2. Prüfen Sie, welche Verpackungen oder verpackte Ware Sie erhalten und welche Sie neu verwenden. Wer sind Ihre Kunden (B2B, B2C), sind Sie Erstinverkehrbringer in die EU oder in Deutschland?

→ Welche Verpackungen einschließlich Füllmaterial etc. werden zur Warenlieferung je Verkaufseinheit (Einheit von Produkt und Verpackung) eingesetzt? Mit welchem Material? Wer ist der jeweilige Lieferant?

3. Stimmen Sie sich mit Ihrem Lieferanten ab

→ Gerade zu Beginn der Umsetzung der PPWR ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Lieferanten im Konsens die Rollen und die sich daraus ergebenden Anforderungen abstimmen. Die Konformitätserklärung muss nur einmal pro Verpackungsart erstellt werden. Sie muss nicht in der Handelskette weitergegeben werden. Empfehlenswert ist die Berücksichtigung der PPWR in Vertragsklauseln/AGB.

4. Auf welchen Verpackungsteilen (z. B. Beutel, Etikett, Karton) soll die Kennzeichnung bei mehrteiligen Verpackungen erfolgen?

→ Diese sollte auf der jeweiligen „Hauptkomponente“ angebracht werden, z. B. auf dem Karton einer Verkaufsverpackung.

5. Registrierung vornehmen und Systembeteiligungspflicht prüfen

→ Registrierung beim LUCID-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und Prüfung der Systembeteiligungspflicht.

Stand: 31. August 2026