Verpackungsarten

Eine Verpackung ist grundsätzlich ein Gegenstand, der zur Aufnahme oder zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Produkten bestimmt ist. In der Verpackungsverordnung wird zwischen verschiedenen Verpackungsarten differenziert:
  • „Primärproduktionsverpackungen“: Gegenstände, die als Verpackung für unverarbeitete Erzeugnisse aus Primärproduktion gestaltet und bestimmt sind.
  • „Verkaufsverpackungen“: Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen bilden.
  • „Umverpackungen“: Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie in der Verkaufsstelle eine Zusammenstellung von Verkaufseinheiten enthalten, unabhängig davon, ob diese Zusammenstellung von Verkaufseinheiten als solche an Endabnehmer abgegeben wird oder ob sie allein zur Erleichterung des Wiederauffüllens der Verkaufsregale in der Verkaufsstelle oder zur Bildung einer Lager- oder Vertriebseinheit dient, und die von dem Produkt entfernt werden kann, ohne dessen Eigenschaften zu beeinträchtigen.
  • „Transportverpackungen“: Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie die Handhabung und den Transport von einer oder mehreren Verkaufseinheiten oder einer Zusammenstellung von Verkaufseinheiten in einer Weise erleichtern, dass eine Beschädigung des Produkts durch Handhabung und Transport vermieden wird, mit Ausnahme von Containern für den Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr.
  • „Verpackungen für den elektronischen Handel“: Transportverpackungen, die für die Lieferung von Produkten im Rahmen von Online-Verkäufen oder über andere Formen des Fernabsatzes an den Endabnehmer verwendet werden („Versandverpackungen“).
  • „Serviceverpackungen“: Gegenstand, der für die Befüllung in der Verkaufsstelle zur Übergabe des Produkts konzipiert und vorgesehen ist
  • „Verpackungen zum Mitnehmen“: Serviceverpackungen, die an mit Personal ausgestatteten Verkaufsstellen mit Getränken oder zubereiteten Lebensmitteln befüllt werden, die zum Transport und sofortigen Verzehr an einem anderen Ort, ohne dass eine weitere Zubereitung erforderlich ist, verpackt und typischerweise aus der Verpackung verzehrt werden.
Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht sind nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen sowie Transportverpackungen, wenn sie nach Gebrauch mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sowie Serviceverpackungen.

Stand: 31. August 2026