Fokusthema: Update Handel
Auch 2026 bringt wieder eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen mit sich, die Händler beachten und fristgerecht umsetzen müssen. Im Fokus stehen Widerrufsbutton, Nachhaltigkeitswerbung, neue Informationspflichten und das Recht auf Reparatur.
- Rechtlicher Hintergrund
Händler und auch Dienstleister, die ihr Angebot über das Internet vertreiben, haben eine Vielzahl von komplexen Regelungen zu beachten. Diese sind jedoch nicht einheitlich in einem Gesetz geregelt, sondern ergeben sich aus dem Zusammenspiel von europäischen Richtlinien, Verordnungen und deutschen Gesetzen. Zu den allgemeinen Grundlagen zählen u.a. das
- Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB)
- Digitale Dienste Gesetz (DDG)
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Verpackungsgesetz
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Hinzu kommen produktspezifische Normen, die insbesondere die Angebotsvoraussetzungen, zwingende Produktangaben und Informationspflichten regeln, z.B.- EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
- EU-Spielzeugverordnung
- Textilkennzeichnungsverordnung
- Energieverbrauchskennzeichnung
- Biozid-Verordnung
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
- Kennzeichnungspflichten, z.B. für Elektrogeräte, Autos
- Betroffenheit
Jeder Händler und Dienstleister, der seine Waren und Dienstleistungen anbietet, hat eine Vielzahl von komplexen Regelungen zu beachten. Dabei ist es unerheblich, ob die Angebote stationär, über einen Katalog, per Telefon, auf der eigenen Website, im eigenen Onlineshop, in den Sozialen Medien oder auf Online-Verkaufsplattformen angeboten werden.
- Wesentlicher Inhalt
- Widerrufsbutton
Damit Verbraucher einen online abgeschlossenen Vertrag genauso leicht widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben, sind Unternehmer ab 19. Juni 2026 verpflichtet, eine Widerrufsfunktion vorzuhalten. Diese muss ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. - Gewährleistungs- und Garantielabel
Ab dem 27. September 2026 gelten neue EU-weite Informationspflichten zu Gewährleistungsrechten und Garantien. Unternehmer müssen dann einheitliche EU-Labels einsetzen, um Verbraucher klar und sichtbar über gesetzliche Rechte und mögliche Herstellergarantien zu informieren. - Umweltwerbung
Getreu dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber.“ möchten Unternehmen auf ihre Aktivitäten zur Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und zum Umweltschutz in der Werbung hinweisen. Doch ab 27. September 2026 mit umweltbezogenen Aussagen werben möchte, muss die neuen gesetzlichen Vorgaben im Blick haben. - Recht auf Reparatur
Das neue Recht auf Reparatur soll Verbrauchern künftig den Zugang zu Reparaturen erleichtern und Ressourcen schonen. Betroffen von den anstehenden Gesetzesänderungen sind insbesondere Hersteller bestimmter Produktgruppen sowie Verkäufer, die Waren an Verbraucher verkaufen. - Zoll bei Kleinsendungen
Ab 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro Zollfreigrenze bei Kleinsendungen im Fernabsatz. Ab diesem Zeitpunkt wird auf Einführen von Waren mit einem Warenwert bis zu 150 Euro im Onlinehandel vorläufig ein Pauschalzollbetrag i.H.v. 3 Euro je angemeldeter Warenposition erhoben.
- Widerrufsbutton
Kontakt
Sylvia Knöfel
Recht und Steuern
Sachgebietsleiterin Recht und Steuern