Nr. 7187408

Fokusthema: Neue Regeln für Darlehensvermittler

Für Darlehensvermittler gelten ab dem 20. November 2026 neue gewerberechtliche Anforderungen. Mit § 34k Gewerbeordnung (GewO) wird ein eigener Erlaubnistatbestand für die Vermittlung und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen und bestimmten Finanzierungshilfen eingeführt.
Unternehmen, die bislang mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO Darlehen vermitteln, müssen sich auf die neue Erlaubnis umstellen. Auch Händler und Dienstleister, die Finanzierungen für ihre Waren oder Dienstleistungen vermitteln, sollten prüfen, ob sie künftig eine Erlaubnis benötigen.
FOKUSTHEMA-ONLINE: Neue Regeln für Darlehensvermittler
Ab November 2026 gelten für Darlehensvermittler neue gewerberechtliche Anforderungen. In unserem kostenfreien Webinar informieren unsere Juristen über die wichtigsten Neuerungen rund um den neuen § 34k GewO.
📅 30. Oktober 2026
🕚 11:00 bis 12:00 Uhr
💻 via GoTo-Webinar
Ihr Nutzen:
Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Regelungen und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an unsere Experten zu richten.
🔗 Jetzt anmelden: Fokusthema-online
Beratungsgespräch zu Versicherungen mit Tablet und Hausmodell
Übergang von § 34c GewO zu § 34k GewO
Symbole für Finanzierungen von Privat- und Gewerbeobjekten
Finanzierung_Taschenrechner_Doidam 10_shutterstock_Inet © Doidam 10/Shutterstock
Dokument mit Prüfsiegel auf Schreibtisch in Schulungsumgebung
© one photo/Shutterstock
Christian Rusche
Recht und Steuern